# IhrE Anwälte für Verkehrsstrafrecht
# WIR verteidigeN Sie im Verkehrsstrafrecht
Sie haben eine Vorladung, Anhörung oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. wegen einer Trunkenheitsfahrt oder dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort) erhalten? Gegen Sie wird wegen eines Verkehrsdelikts ermittelt? Ihr Führerschein oder Fahrzeug wurde beschlagnahmt? Dann sind Sie bei uns genau richtig und unseren Anwälten für Verkehrsstrafrecht. Wir unterstützen Sie in jeder verkehrsstrafrechtlichen Angelegenheit.
Experten an Ihrer Seite.
Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Um weitreichende Folgen, wie etwa die Entziehung der Fahrerlaubnis, zu verhindern, ist gute anwaltliche Unterstützung unverzichtbar. Mit dem Verlust des Führerscheins gehen zwangsläufig erhebliche Einschränkungen im Privatleben einher – wenn zudem der Arbeitsplatz in Gefahr ist, kann ein Strafverfahren eine echte Existenzbedrohung darstellen. Unsere Anwälte sind sowohl auf Verkehrsstrafrecht als auch auf Fahrerlaubnisrecht spezialisiert. Wir wissen, wie kostbar Ihre Zeit in derartigen Verfahren ist. Wir warten nicht. Wir handeln.
Immer alles im Blick.
Effektive Verteidigung Verkehrsstrafrecht setzt unserer Ansicht nach umfassende Kenntnisse im Fahrerlaubnisrecht voraus, da bei einigen verkehrsstrafrechtlichen Sachverhalten neben Strafverfahren häufig auch verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet werden. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis ist zum einen im Strafverfahren nach § 69 StGB, aber auch im Verwaltungsverfahren möglich, sofern die Voraussetzungen nach § 46 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorliegen. Zudem gehört auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu den großen Themen, die bei der Verteidigung immer im Blick zu behalten sind.
Mit Vollgas unterwegs.
Hat die Polizei Ihren Führerschein bereits sichergestellt oder das Amtsgericht die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO angeordnet, ist Eile geboten. Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht prüfen die Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs.
Gute Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Dabei gilt es auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken, um eine Anklage und Gerichtsverhandlung zu verhindern. Eine Einstellung des Verfahrens sowie der Erhalt der Fahrerlaubnis ist unser oberstes Ziel.
Ich benötige Rechtsbeistand für ...
Fahrerflucht
Ihnen wird Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen? Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Bei unseren Anwälten für Verkehrsstrafrecht erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Für ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sieht das Strafgesetzbuch in § 142 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Neben einer Strafe können zudem empfindliche Führerscheinmaßnahmen drohen, wie z.B. ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ist mein Führerschein in Gefahr?
Je nach Fallkonstellation und Schadenshöhe kann das Gericht bei einer Fahrerflucht die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in § 111a StPO sowie § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB: Demnach ist der Täter eines unerlaubten Entfernen vom Unfallort in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn der Täter weiß oder wissen kann, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurde oder an fremden Sachen ein bedeutender Schaden entstanden ist. Wann ein Fremdschaden als „bedeutend“ anzusehen ist, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Die Wertgrenzen liegen aktuell zwischen 1.300 Euro und 2.500 Euro.
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Neuerteilung an. Diese umfasst grundsätzlich einen Mindestzeitraum von sechs Monaten und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Unterbleibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann das Gericht auch ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten anordnen.
Fahrerflucht trotz Zettel am Unfallfahrzeug?
Ein kleiner Unfall beim Ausparken, aber der Fahrzeughalter des beschädigten Pkw ist nicht in Sicht? Viele greifen in dieser Situation zu Zettel und Stift und hinterlassen – gut gemeint – ihre Daten an der Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs, um die Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Umso größer ist oft die Überraschung, wenn dann doch die Polizei wegen Verdachts der Fahrerflucht vor der Tür steht.
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist nämlich trotz Zettel mit Kontaktdaten am Unfallfahrzeug verwirklicht, denn eine Nachricht mit Kontaktdaten kann die Warte- und Aufklärungspflicht nicht ersetzen.
Wir raten daher dringend, umgehend Kontakt zu unseren spezialisierten Strafverteidigern aufzunehmen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Fahrerflucht?
Der Straftatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB bietet einen gewissen Verteidigungsspielraum. Eine professionelle Verteidigung setzt bereits früh im Ermittlungsverfahren an und prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besteht. Zweifel können zum Beispiel bestehen, wenn sich der Unfall auf einem Privatparkplatz ereignet hat oder der Unfall für den Fahrzeugführer nicht wahrnehmbar war. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wirken wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder Gerichtsverhandlung.
Ist der Führerschein bereits beschlagnahmt oder vorläufig entzogen worden, ist Eile geboten. Je nach Fallkonstellation ist ein Widerspruch, ein Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung oder eine Beschwerde zu erwägen.
Alkohol am Steuer
Ihnen wird Alkohol am Steuer bzw. Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB vorgeworfen? Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe durch unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht.
Was sind die Grenzwerte?
Bei Alkohol am Steuer wird im Strafrecht zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden:
Für die relative Fahruntüchtigkeit sind neben einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erforderlich, um eine strafbare Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB annehmen zu können. Diese können sich aus dem Fahrverhalten (z.B. Schlangenlinien, Abkommen von der Fahrbahn) oder aus dem Fahrerverhalten (z.B. fehlendes Gleichgewicht, verwaschene Sprache) ergeben.
Ab einer BAK von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen und unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer nicht mehr geeignet ist, das Kraftfahrzeug zu führen. Bei Fahrradfahrern liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit etwas höher, nämlich bei 1,6 Promille.
Welche Strafe droht, wenn Sie betrunken Auto gefahren sind?
Nach § 316 StGB kann eine Trunkenheitsfahrt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Wird durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, sieht § 315c StGB sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Darüber hinaus kann das Gericht gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen und eine Sperre für die Neuerteilung verhängen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Alkoholfahrten?
Die konkrete Verteidigungsstrategie ist stark vom Einzelfall abhängig und lässt sich in der Regel erst nach vollständiger Akteneinsicht beurteilen.
Wichtig ist, dass Sie beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr keine Angaben gegenüber der Polizei tätigen. Wir raten Ihnen dringend, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Grundsätzlich zielen wir bei Trunkenheitsfahrten auf einen Erhalt des Führerscheins bzw. auf eine schnelle Wiedererlangung ab. Zudem wirken wir bereits früh auf eine Einstellung des Verfahrens hin, sodass Ihnen bestenfalls eine Gerichtsverhandlung und ggf. eine MPU erspart bleibt.
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Ihnen wird ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) vorgeworfen? Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Bei uns erhalten Sie professionelle Hilfe durch Anwälte für Verkehrsstrafrecht.
Welche Strafe droht bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Für einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr sieht das Strafgesetzbuch in § 315b StGB grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Unter Umständen droht sogar eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
Neben einer Strafe können zudem empfindliche Führerscheinmaßnahmen drohen, wie z.B. die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.
Ist mein Führerschein in Gefahr?
Je nach Fallkonstellation kann das Gericht bei einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in § 69 Abs. 1 StGB: Demnach ist entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt wird.
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Neuerteilung an. Diese umfasst grundsätzlich einen Mindestzeitraum von sechs Monaten und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Unterbleibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann das Gericht auch ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten anordnen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 315b StGB bietet einen gewissen Verteidigungsspielraum. Eine professionelle Verteidigung setzt bereits früh im Ermittlungsverfahren an und prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besteht. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wirken wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder Gerichtsverhandlung.
Ist der Führerschein bereits beschlagnahmt oder vorläufig entzogen worden, ist Eile geboten. Je nach Fallkonstellation ist ein Widerspruch, ein Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung oder eine Beschwerde zu erwägen.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Ihnen wird Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) vorgeworfen? Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Bei unseren Anwälten für Verkehrsstrafrecht erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.
Welche Strafe droht bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs?
Für eine Gefährdung des Straßenverkehrs sieht das Strafgesetzbuch in § 315c StGB grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Neben einer Strafe können zudem empfindliche Führerscheinmaßnahmen drohen, wie z.B. ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ist mein Führerschein in Gefahr?
Je nach Fallkonstellation kann das Gericht bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in § 111a StPO sowie § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB: Demnach ist der Täter einer Gefährdung des Straßenverkehrs in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Neuerteilung an. Diese umfasst grundsätzlich einen Mindestzeitraum von sechs Monaten und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Unterbleibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann das Gericht auch ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten anordnen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Fahrerflucht?
Der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB bietet einen gewissen Verteidigungsspielraum. Eine professionelle Verteidigung setzt bereits früh im Ermittlungsverfahren an und prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besteht.
Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wirken wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder Gerichtsverhandlung.
Ist der Führerschein bereits beschlagnahmt oder vorläufig entzogen worden, ist Eile geboten. Je nach Fallkonstellation ist ein Widerspruch, ein Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung oder eine Beschwerde zu erwägen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen
Ihnen wird ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) vorgeworfen? Sie sind auf Ihren Führerschein angewiesen? Bei unseren Anwälten für Verkehrsstrafrecht erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.
Welche Strafe droht bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
Für ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen sieht das Strafgesetzbuch in § 315d StGB grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Bei Vorliegen einer konkreten Gefährdung sieht § 315d Abs. 2 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Kommt es zum Tod oder zu einer schweren Gesundheitsschädigung liegt die Strafhöhe bei einem Jahr bis zu zehn Jahren (Verbrechenstatbestand), § 315d Abs. 5 StGB.
Neben einer Strafe können zudem empfindliche Führerscheinmaßnahmen drohen, wie z.B. ein Fahrverbot oder sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ist mein Führerschein in Gefahr?
Je nach Fallkonstellation und Schadenshöhe kann das Gericht bei einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen. Die entsprechende gesetzliche Grundlage findet sich in § 111a StPO sowie § 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB: Demnach ist der Täter eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, ordnet es gemäß § 69a StGB eine Sperre für die Neuerteilung an. Diese umfasst grundsätzlich einen Mindestzeitraum von sechs Monaten und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Unterbleibt eine Entziehung der Fahrerlaubnis, kann das Gericht auch ein Fahrverbot gemäß § 44 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten anordnen.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen?
Der Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemäß § 315d StGB bietet einen gewissen Verteidigungsspielraum. Eine professionelle Verteidigung setzt bereits früh im Ermittlungsverfahren an und prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besteht. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wirken wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder Gerichtsverhandlung.
Ist der Führerschein bereits beschlagnahmt oder vorläufig entzogen worden, ist Eile geboten. Je nach Fallkonstellation ist ein Widerspruch, ein Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung oder eine Beschwerde zu erwägen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ihnen wird Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe durch Anwälte für Verkehrsstrafrecht.
Welche Strafe droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ?
Für ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder das Zulassen eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis sieht § 21 Abs. 1 StVG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Was ist eine Sperrfrist?
Je nach Fallkonstellation kann das Gericht bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 69a Abs. 1 StGB eine Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis anordnen. Diese umfasst grundsätzlich einen Mindestzeitraum von sechs Monaten und kann bis zu fünf Jahre andauern.
Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Fahrerflucht?
Der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG bietet einen gewissen Verteidigungsspielraum. Eine professionelle Verteidigung setzt bereits früh im Ermittlungsverfahren an und prüft, ob ein hinreichender Tatverdacht in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht besteht. Zweifel können zum Beispiel bestehen, wenn sich der Vorfall auf einem Privatparkplatz ereignet hat. Besteht kein hinreichender Tatverdacht, wirken wir auf eine Einstellung des Strafverfahrens hin. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung oder Gerichtsverhandlung.
Anschuldigung im Verkehrsstrafrecht: Was tun?
Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht leicht fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!
Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern.
Verweigern Sie die Aussage und bestehen Sie auf einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht! Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht.
Wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, werden wir noch am selben Tag Akteneinsicht beantragen und ggf. Widerspruch gegen die Beschlagnahme Ihres Führerscheins einlegen.
Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie und besprechen diese in einem gemeinsamen Termin.
# 4 gute Gründe
… warum es sich lohnt, unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht an Ihrer Seite zu haben.
FACHLICH EXZELLENT
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ZUVERLÄSSIG
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DURCHSETZUNGSSTARK
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FAQ | VerkehrsDelikte
Benötige ich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht?
Spätestens wenn Sie erfahren, dass ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, sollten Sie sich möglichst schnell an einen auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger wenden. Ein Strafverfahren kann durchaus Ihre berufliche und / oder private Existenz gefährden. Umso wichtiger ist es, dass Sie von Anfang an alle Mittel nutzen, um sich bestmöglich zu verteidigen. Aufgrund der komplexen Rechtslage im Verkehrsstrafrecht kann der Verzicht auf einen spezialisierten Anwalt erhebliche Nachteile mit sich bringen.
Was kostet ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht?
Es kommt ganz auf Ihren Fall bzw. dessen Komplexität und somit auf den Zeitaufwand an. Unsere Anwälte für Verkehrsstrafrecht rechnen in komplexen Fällen auf Basis eines marktüblichen Stundensatzes ab. Wenn sich der Aufwand bereits einschätzen lässt, bieten wir auch einen pauschalierten Festpreis an. Das gewährleistet Planungssicherheit. Grundsätzlich gilt: Eine Erstberatung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. In dem Gespräch werden wir auch das anfallende Honorar für den Fall einer Mandatierung thematisieren.