# Ihre Anwälte für Wirtschafts­strafrecht

# Wir verteidigen Sie im Wirtschaftsstrafrecht

Gegen Sie wird wegen eines Vorwurfs im Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht ermittelt? Sie haben eine Vorladung erhalten oder es wurde schon Anklage gegen Sie erhoben? In Ihrem Unternehmen wurde durchsucht? Dann sind Sie in unserer Kanzlei bei unseren Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht genau richtig.

Wirtschaftsstrafrecht im Fokus

Nicht jeder Diebstahl ist ein Fall von Wirtschafts­strafrecht. Bei Straftaten im Unternehmenskontext und geschäftlichen Verkehr spricht man von Wirtschafts­strafrecht. Folgende Strafdelikte stehen dabei im Fokus: 

Fachlich exzellent im Wirtschaftsstrafrecht

Vermögensstrafrecht ist komplex. Ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht muss auch im bürgerlichen Recht versiert sein. Zivilrechtliche Fragen begleiten das Verfahren, z.B. die Klärung von Eigentumsverhältnissen, Bestimmung von Vermögensschäden oder Insolvenzgründen. Steuer­straf­recht lässt sich generell nicht ohne Kenntnisse im materiellen Steuerrecht seriös verteidigen. 

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse sowie die Erfahrung in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten und nehmen uns die nötige Zeit, um uns in Ihren Fall einzuarbeiten.

Diplomatisch & durchsetzungs­stark
Gute Strafverteidigung im Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Dabei gilt es auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken, um eine Anklage und Gerichtsverhandlung zu verhindern. Eine Einstellung des Verfahrens ist unser oberstes Ziel. Bestenfalls ist dies die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) – der „Freispruch“ noch im Ermittlungsverfahren. Gerade in Vermögens- und Wirtschafts­strafsachen kann ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht auch häufig „Deals“ mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, sodass das Ermittlungsverfahren gegen eine (Geld-)Auflage eingestellt wird (§ 153a StPO). Der Vorteil: Keine Vorstrafe und Eintragung im Führungszeugnis
Vorladung, Anhörung oder Anklage erhalten?

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Betrug

Ihnen wird Betrug (§ 263 StGB) vorgeworfen? Wir verteidigen Sie bei diesem Vorwurf.

Welche Strafe droht bei Betrug?      

Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe. 

Wann liegt Betrug vor?

Betrug setzt eine Täuschungshandlung voraus. Dies muss zu einem Irrtum des Gegenüber führen, der in Folge dessen sein Vermögen schmälert ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung zu erhalten, also einen Schaden erleidet. Im geschäftlichen Kontext geht es oft um die Frage von Erfüllungsfähigkeit und -willigkeit von Verträgen, die bei Vertragsschluss als schlüssig miterklärt unterstellt wird. Auf Deutsch: Es wird erwartet, dass jemand, der ein Geschäft abschließt, dieses auch erfüllen kann und will – ansonsten wird Betrug unterstellt.

Wo kann Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht ansetzen?

Zunächst geht es um die Auswertung von Indizien, die gegen die Annahme einer Täuschung sprechen. Der von der Staatsanwaltschaft oft gezogene Schluss von einem nicht erfüllten Vertrag auf einen Betrug ist so unzulässig. Auch die Berechnung eines Schadens misslingt den Ermittlungsbehörden in der Praxis oft. Es reicht nicht nachträglich auf die Höhe einer ausgefallenen Zahlung zu schauen, sondern der Wert der Gegenforderung ist zum Zeitpunkt der eigenen Verfügung zu bestimmen. Hier verlangen die Obergerichte die Bestimmung einer genauen Schadenshöhe. Ist die nicht – oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand – zu bestimmen, geht das zu Lasten der Staatsanwaltschaft.

All dies hält viele Argumente bereit, um über eine Einstellung des Verfahrens zu verhandeln.

Untreue

Ihnen wird Untreue (§ 266 StGB vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.

Was bedeutet Untreue?

Der Tatbestand der Untreue (§ 266 StGB) kann nicht von jedem „ohne weiteres“ erfüllt werden. Der Tatbestand richtet sich vor allem an Führungspersonen, denen Verantwortung übertragen wurde und die über eigenen Entscheidungsspielraum verfügen. Ein Tatbestand für die Eliten also. Vereinfacht gesagt begeht Untreue, wer eine Pflicht hat, fremdes Vermögen zu betreuen, er diese verletzt und dabei einen Schaden verursacht. Auf Prokuristen oder GmbH-Geschäftsführer beispielsweise sind ohne Weiteres vermögensbetreuungspflichtig. Die Einzelheiten sind aber umstritten. Der Strafrahmen entspricht dabei dem des Betruges. 

Wo kann Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht ansetzen?

Bereits die Feststellung eine Pflichtverletzung ist – von klaren Fällen, die einem Griff in die Kasse gleichkommen, abgesehen – kann anspruchsvoll sein. Geschäftsführern ist ein Ermessensspielraum eingeräumt (sog. Business-Judgement-Rule). Nicht jede rückblickend falsche Entscheidung kann eine Strafbarkeit wegen Untreue auslösen. Analog zum Betrugstatbestand kann auch die Schadensberechnung sehr komplex sein.

Aber auch in vermeintlich „eindeutigen“ Fällen gibt es Potential. Jedenfalls wenn Schadenswiedergutmachung möglich ist, kann mit der Staatsanwaltschaft in aller Regel über eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO verhandelt werden. Selbst wenn dies nicht realistisch ist, lohnen sich Verhandlungen oft, um Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern, z.B. durch das Strafbefehlsverfahren. Liegt dieser unter 90 Tagessätzen Geldstrafe kann auch ein Eintrag in das Führungszeugnis in der Regel verhindert werden. 

Insolvenzverschleppung

Ihnen wird Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) vorgeworfen? Wir sind versiert im Bereich des Insolvenzstrafrechts. 

Welche Strafen drohen in der Unternehmenskrise?    

Glaubt man den Schätzungen, sollen in ca. 90 % aller Insolvenzen Wirtschaftsstraftaten begangen worden sein. Jährlich werden ca. 4.000 Ermittlungsverfahren gegen GmbH-Geschäftsführer im Zusammenhang mit der Insolvenz der GmbH gezählt. Neben der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) kommt häufig ein ganzes Paket von Vorwürfen auf einen Beschuldigten zu. Dazu gehören Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (283b StGB), Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB), Betrug (§ 263 StGB) und Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Wäre die Insolvenz nicht schon Belastung genug, bedeutet das Strafverfahren weitere Risiken für Geschäftsführer mit möglichen gravierenden Konsequenzen, wie die persönliche zivilrechtliche Haftung und eine mögliche Registersperre nach § 6 Abs. 2 S. 3 GmbHG. Die Strafandrohung selbst im Falle der Insolvenzverschleppung liegt nach § 15a Abs. 4 InsO bei Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 

Was ist besonders am Insolvenzstrafrecht?

Für eine erfolgreiche Verteidigung im Insolvenzstrafrecht ist eine genaue Kenntnis handelsrechtlicher Vorschriften erforderlich, ebenso wie solche im Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Bilanzrecht. Gute Verteidigung setzt eine vertiefte Einarbeitung in eine Vielzahl von Geschäftsvorfällen und die Auswertung umfangreicher Unterlagen voraus. So lassen sich viele Ermittlungsverfahren durch unsere Anwälte für Strafrecht zur Einstellung bringen. 

Geldwäsche

Ihnen wird Geldwäsche (§ 261 StGB) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.

Welche Strafe droht bei Geldwäsche?  

Geldwäsche nach § 261 StGB sieht einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In bbesonders schweren Fällen, wie bei bandenmäßiger Begehung, kann die Strafe bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe betragen. Bei der leichtfertigen Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

Wann liegt strafbare „Geldwäsche“ vor?

Geldwäsche setzt das Vorliegen einer rechtswidrigen Vortat voraus, durch die illegale Gelder oder Vermögensgegenstände erlangt wurden. Diese Vortaten können schwere Straftaten, einschließlich Drogenhandel, Korruption und Steuerhinterziehung sein. In der seit dem 18.03.2021 geltenden Fassung des Gesetzes genügt aber auch schon jede rechtswidrige Vortat.

Häufig begegnen uns in der Praxis Betrugstaten, sei es der „Enkel-Trick“, love-scamming oder aber eine falsche Krypto-Plattform zur (vermeindlichen) Anlage etwa von Bitcoin. Gleiches gilt für Fälle, in denen „Finanzagenten“ für Hintermänner agieren und kriminell erlangtes Vermögen anlegen oder weiter überweisen sollen. Nicht selten stehen Opfer von Straftaten damit selbst unter Verdacht. Besonders heikel: auch leichtfertige Unkenntnis steht unter Strafe.

Die Handlungen, die als Geldwäsche gelten, beinhalten das Einzahlen, Überweisen, Umwandeln und Verbergen von Geldern mit dem Ziel, deren illegale Herkunft zu verschleiern.

Was ist mit der sog. „Einziehung“ bei solchen Sachverhalten?

Besonders relevant: die strafrechtliche Einziehung. Vermögenswerte, die im Zusammenhang mit Straftaten stehen, können eingezogen (früher hieß es „für verfallen erklärt“) werden. Selbst wenn diese nicht mehr vorhanden sind, kann die sog. Wertersatzeinziehung angeordnet werden. Eine unterschätzte Nebenfolge – insbesondere in Geldwäschesachverhalten. Hier begegnen uns häufig Fälle von „Finanzagenten“ oder „love scamming“. Im Einzelfall kann die Einziehung der transferierten Gelder schwerwiegender sein als die zu befürchtende Strafe selbst.

Urkundenfälschung

Ihnen wird Urkundenfälschung (§ 267 StGB) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.

Welche Strafe droht bei Urkundenfälschung? 

Der Strafrahmen bei einer Urkundenfälschung nach § 267 StGB liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Das Gesetz kennt überdies besonders schwere Fälle, in denen die Strafandrohung bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe liegt. 

Wann liegt eine Urkundenfälschung vor?

Eine Urkundenfälschung begeht, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.

Wo kann ein Anwalt für Strafrecht ansetzen?

Bereits der Begriff einer „Urkunde“ ist nicht eindeutig. Nicht jedes Dokument ist eine Urkunde im Sinne des Gesetzes. Hier gilt es genau hinzuschauen. Beispielsweise Fotokopien, Ausdrucke gescannter Dateien oder Entwürfe unterfallen in der Regel nicht dem Urkundenbegriff. Hingegen handelt es sich bei einem KFZ-Kennzeichen zusammen mit dem Fahrzeug um eine Urkunde. 

In vielen Fällen lässt sich daher eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdachts aus Rechtsgründen (§ 170 Abs. 2 StPO) erreichen. Aber auch in vermeintlich „eindeutigen“ Fällen ist eine Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO) möglich. Ziel ist die Eintragung einer Vorstrafe in das Bundeszentralregister und Führungszeugnis zu verhindern.

Steuerhinterziehung

Ihnen wird Steuerhinterziehung (§ 370 AO) vorgeworfen? Wir haben einen Schwerpunkt im Steuerstrafrecht.

Welche Strafe droht bei Steuerhinterziehung?  

Steuerhinterziehung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. In besonders schweren Fällen auch mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Haftstrafen kommen regelmäßig erst ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 EUR in Betracht. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 1 Mio. EUR wird in aller Regel die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Geldstrafen orientieren sich dabei gestaffelt nach Hinterziehungsbetrag zwischen einem Monats- und Jahresgehalt. 

Wie kann eine Verteidigungsstrategie aussehen?

Es gilt möglichst frühzeitig den Kontakt zu der zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle der Finanzämter (entspricht der Funktion der Staatsanwaltschaft) zu suchen. Läuft eine Betriebsprüfung, werden häufig schon in der Abschlussbesprechung die Weichen für das weitere Verfahren gestellt. Steuerstrafrecht folgt immer dem materiellen Steuerrecht (sog. Blankettstrafrecht) und lässt sich nicht ohne fundierte Kenntnisse im Steuerrecht verteidigen. Es gilt zu ermitteln, ob und in welcher Höhe Steuern verkürzt wurden. Aufgrund einer autonomen Bestimmung im Strafrecht kann der Verkürzungsbetrag hier sogar geringer ausfallen. Auch lohnt es sich in geeigneten Fällen den Vorsatz anzugreifen.

Insbesondere wenn Ihnen der Vorwurf Steuerhinterziehung das erste Mal gemacht wird, ist eine Einstellung des Verfahrens in aller Regel verhandelbar. 

Anschuldigung im Wirtschaftsstrafrecht: Was tun?

Ruhe bewahren

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht einfach fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsver­hand­lung und Strafe noch zu ver­hindern.
Schweigen

Verweigern Sie die Aussage und bestehen Sie auf einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht! Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Anwalt einschalten

Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei ent­scheiden, werden wir noch am selben Tag Akten­ein­sicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab.

Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie und besprechen diese in einem gemeinsamen Termin.

# 4 gute Gründe

… warum es sich lohnt, uns als Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht an Ihrer Seite zu haben.

FACHLICH EXZELLENT

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FACHLICH EXZELLENT

Wir haben Erfahrung im Wirt­schafts­strafrecht. Wir führen ein Verfahren und begleiten es nicht nur. Wir haben vertiefte Kennt­nis­se im Handel-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht. Ohne lässt sich im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht nicht seriös verteidigen.

ZUVERLÄSSIG

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ZUVERLÄSSIG

Hand drauf: Auf uns ist Verlass. Wir vertreten ausschließlich (!) Ihre Interessen, um jeglichen Schaden von Ihnen abzuwenden. Wir haben sowohl Ihr Führungszeugnis als auch mögliche Schadens­ersatz­forderungen im Blick. Gewissen­hafte Arbeit, Transparenz und gute Erreich­bar­keit zählen zu unseren Grundsätzen.

DURCHSETZUNGSSTARK

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DURCHSETZUNGSSTARK

Wir sind unabhängig von der Justiz, aber keine ego-getriebenen Konfliktverteidiger. Es geht stets um den bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens. Wir können diplomatisch sein, aber auch durchsetzungsstark. Genau das erlaubt es uns, in jeder Situation Ihre Rechte souverän zu vertreten.

LOHNEND

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LOHNEND

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsver­hand­lung und Strafe noch zu ver­hindern. Entscheidend ist es von Anfang an eine wirksame Verteidigungs­strate­gie aufzubauen. Gehen wir es an!

# Unsere Standorte

Hochspezialisierte Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht von Lüneburg bis Leipzig: Wir verteidigen überwiegend zwischen unseren Kanzleistandorten Lüneburg, Berlin und Leipzig. In Einzelfällen verteidigen wir auch bundesweit.

Lüneburg
Unsere Kanzlei in der idyllischen Hansestadt an der Ilmenau.
Berlin
Unsere Kanzlei an der Spree. Für Berlin und Brandenburg.
Leipzig
Unsere Kanzlei in der Heldenstadt. Für Leipzig und Halle.

# Kostenlose Erstberatung

FAQ | Wirtschaftsstrafrecht

Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen erhalten haben wissen Sie, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Möglicherweise mussten Sie auch die Erfahrung einer Hausdurchsuchung durch die Polizei machen. Es ist überaus sinnvoll bereits jetzt einen Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht zu beauftragen. Vergegenwärtigen Sie sich: Je früher ihr Anwalt aktiv wird, umso besser stehen die Chancen das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und damit eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern. Das gilt besonders im Wirtschaftsstrafrecht.

Ja, jeder Anwalt ist zur unbedingten Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch schon für das Erstgespräch - unabhängig davon, ob Sie ihn letztlich mandatieren oder nicht. Sie können ihm deshalb ehrlich und offen Ihren Fall schildern - Sie müssen es aber nicht. Unsere Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht werden sich unabhängig von Ihrer Schilderung auch einen Überblick über den Sachverhalt, wie er sich nach Lage der Akten darstellt, verschaffen. Immer gilt: Unsere Aufgabe ist ausschließlich Ihr rechtliches Interesse zu vertreten und etwaigen Schaden von Ihnen so gut wie möglich abzuwenden. Wir sind - natürlich in den Grenzen des Berufsrechts - nur Ihrem Interesse verpflichtet!

Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Denn: Es kommt ganz auf Ihren Fall bzw. dessen Komplexität und somit auf den Zeitaufwand an. Unsere Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht rechnen in komplexen Fällen auf Basis eines marktüblichen Stundensatzes ab. Wenn sich der Aufwand bereits einschätzen lässt, bieten wir auch einen pauschalierten Festpreis an. Das gewährleistet Planungssicherheit.

Grundsätzlich gilt: Eine Erstberatung ist bei uns grundsätzlich kostenfrei und unverbindlich. In dem Gespräch werden wir auch das anfallende Honorar für den Fall einer Mandatierung thematisieren.

Wenn wir uns beidseitig für eine Übernahme des Falls entscheiden, werden wir sofort aktiv. Noch am gleichen Tag kann Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht einen Termin zur Vorladung als Beschuldigter absagen und Akteneinsicht beantragen. Herr Hillingmeier und Frau Dörge stehen Ihnen fortan persönlich zur Seite und sind für Sie erreichbar.

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