Sexuelle Handlung oder strafloses Verhalten – Wann die Schwelle zur Erheblichkeit überschritten ist
§ 184h StGB sorgt dafür, dass nicht jede Berührung, jedes Video oder jede Anspielung automatisch eine Verurteilung wegen einer Sexualstraftat zur Folge hat. Die entscheidende Frage nach dieser Vorschrift: War die Handlung von „einiger Erheblichkeit“. Diese Schwelle ist zentral – aber in der Praxis oft unbekannt oder wird vorschnell übergangen. In diesem Beitrag soll es darum gehen, was unter dieser Erheblichkeit zu verstehen ist – und warum sie so oft den Unterschied macht.