Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht.
Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verstoßen zu haben? Wir verteidigen Sie bei jeglichen Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelstrafrecht.
Cannabislegalisierung und Cannabisgesetz.
Das neue Cannabisgesetz und die Vorschriften zur Cannabislegalisierung sind in jedem Betäubungsmittelstrafverfahren von hoher Relevanz. Effektive Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht erfordert daher umfassende Kenntnisse zur aktuellen Strafbarkeit nach dem Cannabisgesetz. Wir sind vorbereitet und immer auf dem neuesten Stand. Vertrauen Sie auf unsere Expertise.
Durchsuchung - was tun?
1.
Ruhe bewahren.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen.
2.
Schweigen.
Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
3.
Frühstmöglich Kontakt zu uns aufnehmen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und beantragen noch am selben Tag Akteneinsicht.