top of page

Ihre Anwälte bei Alkohol am Steuer.

Betrunken Auto gefahren? Wir unterstützen Sie beim Vorwurf Trunkenheit im Verkehr.

Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge in einer Berliner Wohnsiedlung

Kontaktieren Sie uns.

  • Gegen Sie wird wegen Alkohol am Steuer ermittelt?

  • Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt?

  • Sie haben bereits eine Vorladung/Anhörung wegen einer Trunkenheitsfahrt erhalten? 

Melden Sie sich schnellstmöglich bei uns. In einer kostenfreien Erstberatung geben wir Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Möglichkeiten. 

Alkohol am Steuer -
Was sind die Grenzwerte?

Relative Fahruntüchtigkeit

Absolute Fahruntüchtigkeit

0,3 ‰

0,5 ‰

1,1 ‰

1,6 ‰

Strafbare Trunkenheit im Verkehr, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen

Ordnungswidrigkeit, § 24a StVG

Auch ohne alkoholbedingte Ausfallerscheinungen strafbare Trunkenheit im Verkehr bei Pkw und E-Scootern

Strafbare Trunkenheit im Verkehr bei Fahrradfahrern

Bei Alkohol am Steuer wird im Strafrecht zwischen der absoluten und der relativen Fahruntüchtigkeit unterschieden:

 

Für die relative Fahruntüchtigkeit sind neben einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen erforderlich, um eine strafbare Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB annehmen zu können. Diese können sich aus dem Fahrverhalten (z.B. Schlangenlinien, Abkommen von der Fahrbahn) oder aus dem Fahrerverhalten (z.B. fehlendes Gleichgewicht, verwaschene Sprache) ergeben. 

Ab einer BAK von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen und unwiderlegbar vermutet, dass der Fahrer nicht mehr geeignet ist, das Kraftfahrzeug zu führen. Bei Fahrradfahrern liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit etwas höher, nämlich bei 1,6 Promille

Welche Strafe droht, wenn Sie betrunken Auto gefahren sind?

Nach § 316 StGB kann eine Trunkenheitsfahrt mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden. 

Wird durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, sieht § 315c StGB sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. 

Darüber hinaus kann das Gericht gemäß § 69 StGB die Fahrerlaubnis (vorläufig) entziehen und eine Sperre für die Neuerteilung verhängen. 

Welche Verteidigungsstrategien gibt es bei Alkoholfahrten?

Die konkrete Verteidigungsstrategie ist stark vom Einzelfall abhängig und lässt sich in der Regel erst nach vollständiger Akteneinsicht beurteilen. 

Wichtig ist, dass Sie beim Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr keine Angaben gegenüber der Polizei tätigen. Wir raten Ihnen dringend, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. 

Grundsätzlich zielen wir bei Trunkenheitsfahrten auf einen Erhalt des Führerscheins bzw. auf eine schnelle Wiedererlangung ab. Zudem wirken wir bereits früh auf eine Einstellung des Verfahrens hin, sodass Ihnen bestenfalls eine Gerichtsverhandlung und ggf. eine MPU erspart bleibt. 

Drei gute Gründe, warum Sie sich durch uns verteidigen lassen sollten.

1. 

Höchste Spezialisierung.

Wir sind ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Wir machen weder Familien- noch Arbeitsrecht. Wir beschäftigen uns bewusst nicht mit der zivilrechtlichen Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen oder dem Versicherungsrecht. Dafür stecken wir unsere gesamte Kraft in das Strafrecht. Im Verkehrsstrafrecht sind wir hochspezialisiert und verfügen über die nötige Erfahrung bei Trunkenheitsfahrten und deren fahrerlaubnisrechtlichen Folgen, wie z.B. MPU-Anordnungen.  

2. 

Starke Persönlichkeiten.

Wir sind unabhängig und verfolgen allein die Interessen unserer Mandantschaft. Gegenüber der Justiz treten wir durchsetzungsstark und bestimmt auf. Wir wissen, was wir wollen. Und was Sie brauchen. 

3. 

Hervorragende Betreuung.

Wir sind 24/7 für Sie da. Besondere Situationen erfordern einen zuverlässigen Partner an seiner Seite. Daher halten wir eine persönliche und individuelle Betreuung für unverzichtbar. Sie erreichen uns per E-Mail, Telefon und WhatsApp. Durch unsere digitalisierte Kanzlei bieten wir Online-Besprechungstermine an und sind so auch kurzfristig erreichbar. Wir freuen uns, Sie in einem digitalen Erstgespräch oder in unseren Kanzleiräumen begrüßen zu dürfen. 

Wir sind für Sie da.

Professionell und engagiert. In jedem Fall. 

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier

Legen wir los.

Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich in einem kostenfreien Erstgespräch umfassend von uns beraten. 

bottom of page