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Verteidigung im Sexualstrafrecht.

Nur wenige Anwälte für Strafrecht sind auf Sexualdelikte spezialisiert. Gesellschaftliche und politische Brisanz, ebenso wie hohe mögliche Strafen mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen machen das Thema so sensibel.

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Delikte im Strafgesetzbuch.

Zu den Delikten zählen u.a.:

  • Sexueller Übergriff, § 177 Abs. 1, 2 StGB

  • Sexuelle Nötigung, § 177 Abs. 5 StGB

  • Vergewaltigung, § 177 Abs. 6 StGB

  • Sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB

  • Sexuelle Belästigung, § 184i StGB

  • Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB

  • Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie, § 184b StGB

Problem: Falschaussage.

Einfache Wahrheiten gibt es nicht, erst recht nicht im Strafrecht. Die öffentlich immer wieder verbreitete Statistik einer Falschaussagequote von 3 % ist wissenschaftlich nicht haltbar. Studien zeigen: Sogar Ermittlungsbeamte und Staatsanwaltschaften gehen in mindestens 20% der Fälle von falschen Anschuldigungen aus.[1]  Rund 25% der Einstellungen erfolgen zudem aus Rechtsgründen, weil bei rechtlicher Bewertung der belastenden Aussage kein strafbares Verhalten vorliegt. Daher brauchen gerade Unschuldige einen spezialisierten Anwalt im Strafrecht.

[1] Elz, in: Verfahrenseinstellungen nach § 170 II StPO in Fällen sexueller Gewalt: Tatvorwürfe, Ermittlungshandlungen, Abschlussentscheidungen, BM Online Band 26 (Elektronische Schriftenreihe der KrimZ). 

Aussage-gegen-Aussage.

Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht steht es meistens Aussage-gegen-Aussage (auch dann, wenn Sie pauschal bestreiten oder einfach schweigen).

 

Die Würdigung der belastenden Aussage sollten Sie keinesfalls nur den Strafverfolgern überlassen. Denn davon hängt ab, ob Ihr Fall zur Anklage gebracht oder eingestellt wird. Aussagen unterliegen oft suggestiver Beeinflussung – durch andere oder durch die Person selbst. Es kann dann eine nachträgliche Neubewertung einer einmal erteilten Zustimmung zu sexuellen Handlungen erfolgen. Ein Anwalt für Strafrecht kann diese Umstände herausarbeiten und so Anklage, öffentliche Gerichtsverhandlung und letztlich eine Strafe verhindern.

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Wir warten nicht erst ab, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Die mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einhergehende psychische Belastung ist enorm. Mit ausführlichen Schriftsätzen wirken wir daher bereits im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO hin. 

Was tun beim Vorwurf einer Sexualstraftat?

1.

Ruhe bewahren.

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2.

Schweigen.

Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. 

3.

Frühstmöglich Kontakt zu uns aufnehmen. Wir werden noch am selben Tag Akteneinsicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab. 

FAQ.

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Ein sexueller Übergriff setzt eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen „von einiger Erheblichkeit“ voraus. Ist diese mit einem Eindringen in den Körper verbunden, spricht das Gesetz von einer „Vergewaltigung“ (§ 177 Abs. 6 StGB). Abhängig vom Einzelfall ist die Erheblichkeitsschwelle bei Küssen oder Berührungen oberhalb der Kleidung noch nicht erfüllt. Es greift dann der Tatbestand der sexuellen Belästigung.

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  • Welche Strafe droht beim Vorwurf einer Sexualstraftat?

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Das Gesetz sieht bei einem sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe vor. Kommt Gewalt oder die Drohung mit Gewalt hinzu (§ 177 Abs. 5 StGB) erhöht sich die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) wird nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

 

Eine sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sowie auch exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), können hingegen auch mit Geldstrafen geahndet werden. Zudem sind Einstellungen gegen Auflagen nach § 153a StPO hier je nach Einzelfall verhandelbar.

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  • Was bedeutet Aussage-gegen-Aussage?

 

Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, Sie diese Straftat bestreiten und es - außer die Person, die Anzeige erstattet hat - keine weiteren Zeugen gibt. Weder Verurteilung noch Freispruch bzw. Einstellung sind dann sicher. Es kommt auf die professionelle Würdigung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage an. Wir erläutern Ihnen gerne die möglichen Verteidigungsstrategien im persönlichen Gespräch.

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  • Sollte ich noch Kontakt zur Person haben, von der ich angezeigt worden bin?

 

Nein. In den meisten Fällen kennen sich Anzeigenerstatter/-in und Beschuldigter. Falls Sie noch Kontakt haben, sollten Sie ihn möglichst abbrechen. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann und wird Gegenstand im Strafverfahren werden. Weniger ist hier mehr. 

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  • Was tun bei Vorladung wegen einer Sexualstraftat?

 

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, denn: keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht! Melden Sie sich zeitnah bei uns. Wir können uns noch heute mit Ihnen besprechen und sofort Akteneinsicht beantragen. In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern. Wir werden  eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln und diese in einem gemeinsamen Termin besprechen.

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  • Wo verteidigt Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung den Vorwurf einer Sexualstraftat?

 

Den Vorwurf eines Sexualdelikts verteidigen wir bundesweit. Schwerpunktmäßig vertreten wir Mandanten in Lüneburg, Winsen (Luhe)Dannenberg, der Altmark (Salzwedel, Gardelegen, Stendal), Nauen und Neuruppin.

Kontaktieren Sie uns.

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Vorladung, Anhörungsschreiben oder Anklage erhalten?

 

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Bei Ihnen wurde durchsucht und/oder Gegenstände beschlagnahmt?

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Eine kostenfreie Erstberatung schafft Klarheit. 

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier
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