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Wir machen Strafrecht.

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Aus Überzeugung und Leidenschaft.

In jedem Verfahrensabschnitt.

Ermittlungsverfahren

 

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Zwischenverfahren

Hauptverfahren

Kontakt mit Polizei

Anklageerhebung durch Staatsanwaltschaft

Eröffnungsbeschluss durch Gericht

Urteil

Beschuldigte(-r) in einem Strafverfahren?

Erste Hilfe. 

1.

Ruhe bewahren.

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2.

Schweigen.

Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. 

3.

Frühstmöglich anwaltlichen Rat einholen.

Hochspezialisiert.

Wir machen nicht alles. Aber was wir machen, machen wir richtig.

Umfassende Beratung in Fahrerlaubnisangelegenheiten.

Kontaktieren Sie uns.

Wir vergeben auch kurzfristige Termine.
 

Vorladung, Anhörungsschreiben oder Anklage erhalten?

 

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Bei Ihnen wurde durchsucht und/oder Gegenstände beschlagnahmt?

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Eine kostenfreie Erstberatung schafft Klarheit. 

Rechtsanwältin Dörge und Rechtsanwalt Hillingmeier
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