Wir sind grundsätzlich in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Zu unseren Schwerpunkten zählen unter anderem:
- Allgemeines Strafrecht – etwa bei Vorwürfen wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug oder Beleidigung
- Sexualstrafrecht – etwa beim Vorwurf der Vergewaltigung oder sexuellen Belästigung
- Wirtschaftsstrafrecht – beispielsweise bei Steuerhinterziehung oder Insolvenzdelikten
- Jugendstrafrecht – für beschuldigte Jugendliche und Heranwachsende
- Betäubungsmittelstrafrecht – bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Besitz, Erwerb oder Handel von Betäubungsmitteln oder Verstößen gegen das KCanG
- Verkehrsstrafrecht – etwa bei Trunkenheitsfahrten, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort oder Fahren ohne Fahrerlaubnis
Diese Aufzählung ist nicht abschließend: Da wir uns ausschließlich auf das Strafrecht konzentrieren, decken wir das gesamte Spektrum strafrechtlicher Fragestellungen ab – unabhängig davon, wie speziell oder ungewöhnlich Ihr Anliegen ist. Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Fall zu unserem Tätigkeitsbereich passt, sprechen Sie uns gerne unverbindlich an.





