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Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge in einer Berliner Wohnsiedlung
Logo Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung

© urban zintel 

Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht.

Mit Leidenschaft und Einsatz zum Ziel. 

Jeder Mensch verdient die bestmögliche Strafverteidigung. Gerade im Strafrecht geht es um viel. Die Einleitung eines Strafverfahrens ist häufig existenzbedrohend. Beschuldigte stehen einer übermächtigen staatlichen Strafjustiz gegenüber. Umso wichtiger ist es, engagierte und unabhängige Rechtsanwälte an seiner Seite zu haben. Aus diesem Grund haben sich Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge zusammengeschlossen und eine hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht gegründet. 

Wofür wir stehen.

1. 

Höchste Spezialisierung.

Höchste Spezialisierung ist der Schlüssel zum Erfolg. Daher ist unsere Rechtsanwaltskanzlei ausschließlich auf das Straf- und Strafprozessrecht spezialisiert. Gute Strafverteidigung setzt voraus, Staatsanwaltschaft und Gericht stets einen Schritt voraus zu sein. Wir verteidigen Sie gegen Vorwürfe im Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschafts- und Vermögensstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Jugendstrafrecht.

2. 

Starke Persönlichkeiten.

Wir haben unseren eigenen Stil. Wir sind unabhängig von der Justiz, aber keine ego-getriebenen Konfliktverteidiger. Es geht hier um Sie und den bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens. Wir können diplomatisch sein, aber auch durchsetzungsstark. 

3. 

Hervorragende Betreuung.

Wir sind an Ihrer Seite. Gute Erreichbarkeit und Transparenz zählen zu unseren Grundsätzen. Wir übernehmen Mandate nur, solange wir sie individuell betreuen und optimal verteidigen können. Wir erarbeiten gemeinsam eine individuelle und effektive Verteidigungsstrategie.  ​Vereinbaren Sie noch heute einen kurzfristigen und kostenfreien Termin mit unseren Rechtsanwälten. 

Strafverfahren eingeleitet?

In drei Schritten zu uns. 

1.

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Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. 

Kostenfreie Erstberatung.

Werden Sie Mandant(-in).

Vorladung, Anhörung oder Anklage erhalten? Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich oder buchen Sie auf unserer Online-Terminbuchungsseite einen kurzfristigen Termin Ihrer Wahl. 

Wir beraten Sie persönlich, telefonisch oder in einem Videotermin und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer strafrechtlichen Angelegenheit.

Sie entscheiden, ob wir in Ihrem Strafverfahren für Sie tätig werden sollen. Erst dann kommt es zu einem Mandatsverhältnis. 

Image by Clara Pfister
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