Strafverteidigung
Konsequent. Individuell. Effektiv.
Jeder Fall ist einzigartig. Unsere Verteidigung auch. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert.

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Verteidigung braucht Haltung. Rechtsstaatlichkeit und Beschuldigtenrechte stehen heute zunehmend unter Druck. Beschuldigte in einem Strafverfahren brauchen Schutz vor staatlicher Übermacht und müssen vor dem Verlust von Reputation, Vermögen und Freiheit bewahrt werden. Im Strafrecht geht es also immer um viel – wenn nicht sogar um alles. In dieser Situation braucht es Fachanwälte für Strafrecht, auf die Sie sich blind verlassen können. Und genau da kommen wir ins Spiel.
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Allgemeines Strafrecht
Allgemeines StrafrechtSexualstrafrecht
SexualstrafrechtWirtschaftsstrafrecht
WirtschaftsstrafrechtJugendstrafrecht
JugendstrafrechtBetäubungsmittelstrafrecht
Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)Verkehrsstrafrecht
VerkehrsstrafrechtAllgemeines Strafrecht
Nicht alles passt in spezielle Schubladen. Deshalb sind Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht aber nicht weniger ernst. Ob Körperverletzung, Urkundenfälschung oder Äußerungsdelikte – wir verteidigen Sie engagiert und mit individueller Strategie.
Allgemeines StrafrechtSexualstrafrecht
Verteidigung im Sexualstrafrecht ist besonders sensibel. Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann weitreichende persönliche Konsequenzen haben. Es gilt in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (z.B. bei § 177 StGB) oder inkriminierten Daten (§ 184b StGB) möglichst früh eine wirkungsvolle Verteidigung aufzubauen.
SexualstrafrechtWirtschaftsstrafrecht
Wir verteidigen Individualpersonen bei dem Vorwurf von Vermögensdelikten, wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung – häufig im geschäftlichen Kontext. Wir entwickeln in komplexen Sachverhalten frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung.
WirtschaftsstrafrechtJugendstrafrecht
Jugendstrafrecht ist kein Kinderspiel. Das Jugendstrafrecht wird häufig unterschätzt. Dabei ist es gerade nicht „Strafrecht light“, sondern es gilt prozessuale Besonderheiten zu beachten – damit einem jungen Menschen keine Steine in den Weg gelegt werden.
JugendstrafrechtBetäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Konsumcannabisgesetz (KCanG) bilden eine anspruchsvolle Spezialmaterie. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an, prüfen Beweisverwertungsverbote und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens.
Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)Verkehrsstrafrecht
Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Ob Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht – Verkehrsstraftaten können ernste Konsequenzen haben. Gute Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Eine Einstellung des Verfahrens ohne Eintragung im Führungszeugnis sowie der Erhalt der Fahrerlaubnis ist unser oberstes Ziel.
VerkehrsstrafrechtIhre Freiheit ist unser Auftrag.
Wir sind an Ihrer Seite, wenn es ernst wird. Mit klarer Strategie und einem kühlen Kopf setzen wir uns souverän und konsequent für Ihre Rechte ein.
Das sagen unsere Mandanten
FAQ
Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Fragen & Antworten.




