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Strafverteidigung

Konsequent. Individuell. Effektiv.

Jeder Fall ist einzigartig. Unsere Verteidigung auch. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht und ausschließlich auf Strafverteidigung spezialisiert.

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Verteidigung braucht Haltung. Rechtsstaatlichkeit und Beschuldigtenrechte stehen heute zunehmend unter Druck. Beschuldigte in einem Strafverfahren brauchen Schutz vor staatlicher Übermacht und müssen vor dem Verlust von Reputation, Vermögen und Freiheit bewahrt werden. Im Strafrecht geht es also immer um viel – wenn nicht sogar um alles. In dieser Situation braucht es Fachanwälte für Strafrecht, auf die Sie sich blind verlassen können. Und genau da kommen wir ins Spiel. 

Strafanzeige? Das ist jetzt zu tun!

Eine Vorladung, ein Anhörungsbogen oder eine Strafanzeige lösen bei den meisten Betroffenen Unsicherheit aus. Sie sind zu keiner Aussage verpflichtet – und frühes Handeln erhöht die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung erheblich.

Ruhe bewahren.

Ein klarer Kopf ist die Voraussetzung für jede weitere Entscheidung. Eine Verfahrenseinstellung ist in vielen Fällen möglich.

Schweigen.

Die Aussage zu verweigern ist Ihr gutes Recht. Frühe, unüberlegte Äußerungen gegenüber der Polizei schaden der Verteidigung häufig mehr, als sie nützen.

Fachanwalt einschalten

Wir beantragen umgehend Akteneinsicht und sagen Vorladungstermine für Sie ab. Sobald wir die vollständigen Akten haben, entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer Einstellung des Verfahrens.

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Home Themenübersicht

Nicht alles passt in spezielle Schubladen. Deshalb sind Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht aber nicht weniger ernst. Ob Körperverletzung, Urkundenfälschung oder Äußerungsdelikte – wir verteidigen Sie engagiert und mit individueller Strategie.

Allgemeines Strafrecht

Verteidigung im Sexualstrafrecht ist besonders sensibel. Eine Verurteilung wegen eines Sexualdelikts kann weitreichende persönliche Konsequenzen haben. Es gilt in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen (z.B. bei § 177 StGB) oder inkriminierten Daten (§ 184b StGB) möglichst früh eine wirkungsvolle Verteidigung aufzubauen.

Sexualstrafrecht

Wir verteidigen Individualpersonen bei dem Vorwurf von Vermögensdelikten, wie Betrug, Untreue, Geldwäsche, Korruption und Steuerhinterziehung – häufig im geschäftlichen Kontext. Wir entwickeln in komplexen Sachverhalten frühzeitig eine effektive Verteidigungsstrategie mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung.

Wirtschaftsstrafrecht

Jugendstrafrecht ist kein Kinderspiel. Das Jugendstrafrecht wird häufig unterschätzt. Dabei ist es gerade nicht „Strafrecht light“, sondern es gilt prozessuale Besonderheiten zu beachten – damit einem jungen Menschen keine Steine in den Weg gelegt werden.

Jugendstrafrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Konsumcannabisgesetz (KCanG) bilden eine anspruchsvolle Spezialmaterie. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an, prüfen Beweisverwertungsverbote und verhandeln mit der Staatsanwaltschaft über eine mögliche Einstellung des Verfahrens.

Betäubungsmittelstrafrecht (BtM)

Jeder macht Fehler. Auch im Straßenverkehr. Ob Alkohol am Steuer oder Fahrerflucht – Verkehrsstraftaten können ernste Konsequenzen haben. Gute Strafverteidigung im Verkehrsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Eine Einstellung des Verfahrens ohne Eintragung im Führungszeugnis sowie der Erhalt der Fahrerlaubnis ist unser oberstes Ziel.

Verkehrsstrafrecht

Ihre Freiheit ist unser Auftrag.

Wir sind an Ihrer Seite, wenn es ernst wird. Mit klarer Strategie und einem kühlen Kopf setzen wir uns souverän und konsequent für Ihre Rechte ein.

Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Was passiert nach der Mandatierung?

Legitimation gegenüber Ermittlungsbehörden

Wir teilen den Ermittlungsbehörden (Polizei/Zoll/Staatsanwaltschaft) unverzüglich mit, dass Sie anwaltlich vertreten sind und auf unser Anraten von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Vernehmungstermine sagen wir ab.

Antrag Akteneinsicht

Gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragen wir Akteneinsicht, um uns einen Überblick über die Beweislage zu verschaffen.

Strategie entwickeln

Nach Erhalt der vollständigen Akten entwickeln wir eine individuelle und effektive Verteidigungsstrategie, um Ihr Verfahren zur Einstellung zu bringen. Hierbei kann es ggf. zu einem weiteren Besprechungstermin mit Ihnen kommen.

Verteidigung im Verfahren

Wir treten mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt und wirken z.B. mit rechtlich fundierten Schriftsätzen auf eine Einstellung des Verfahrens hin.

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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.

FAQ

Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Fragen & Antworten.