# IhrE AnwältE für Sexual­straf­recht

# Wir verteidigen Sie im Sexual­straf­recht

Gegen Sie wird wegen des Vorwurfs einer Sexualstraftat ermittelt? Sie haben bereits eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts erhalten? Bei Ihnen wurde durchsucht? Dann sind Sie bei unserer Kanzlei und unseren Anwälten für Sexualstrafrecht genau richtig.

Denn nur wenige Anwälte für Strafrecht sind wie Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge auf Sexualdelikte spezialisiert. Gesellschaftliche und politische Brisanz, ebenso wie hohe mögliche Strafen mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen machen das Thema so sensibel.

Nehmen wir beispielsweise den Punkt Falschaussage. Einfache Wahrheiten gibt es nicht, erst recht nicht im Sexualstrafrecht. Studien zeigen: Sogar Ermittlungsbeamte und Staatsanwaltschaften gehen in mindestens 20% der Fälle von falschen Anschuldigungen aus.¹ Rund ein Viertel der Einstellungen erfolgen zudem aus Rechtsgründen, etwa weil bei professioneller rechtlicher Bewertung der belastenden Aussage kein strafbares Verhalten vorliegt. Daher brauchen gerade Unschuldige einen spezialisierten Anwalt im Strafrecht.

Unser Ziel: Einstellung Ihres Verfahrens
Wir warten nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Die mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einhergehende psychische Belastung ist enorm. Mit umfassenden Anträgen wirken wir daher bereits im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hin. 

Absolute Diskretion

Wir wissen, was Sie jetzt durchmachen. Trotz der Schwere des Tatvorwurfs hat allerdings ausnahmslos jeder das Recht auf eine gute Verteidigung.

Wir haben keine Vorurteile, werten nicht und vertreten ausschließlich (!) Ihre Interessen, um jeglichen Schaden von Ihnen abzuwenden. Darauf können Sie sich ebenso verlassen wie auf unsere absolute Diskretion. 

Dank Spezialisierung und Erfahrung wissen unsere Anwälte für Sexualstrafrecht um effektive Strategien für eine wirksame Verteidigung Ihrer Interessen auch bei schwerwiegenden Tatvor­würfen.

Aussage-gegen-Aussage

Bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht steht es meistens Aussage-gegen-Aussage (auch dann, wenn Sie pauschal bestreiten oder einfach schweigen).

Die Würdigung der belastenden Aussage sollten Sie keinesfalls nur den Strafverfolgern überlassen. Denn davon hängt ab, ob Ihr Fall zur Anklage gebracht oder eingestellt wird. Meist gelingt es, Falschaussagen als solche zu enttarnen. So sind diese oft suggestiv beeinflusst – durch andere oder durch die Person selbst.

Wir arbeiten für Sie diese Umstände heraus und können so im besten Fall eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern. 

Inkriminierte Dateien

Der Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) ist besonders sensibel. Gegenstand sind hier sog. „inkriminierten Daten“. Von einem Ermittlungsverfahren erfahren Beschuldigte häufig erst durch eine überraschende Hausdurchsuchung von der Polizei.

Effektive Strafverteidigung beim Delikt „Kinderpornographie“ braucht Vertrauen. Und technisches Know-How. Meta-Daten, Browser-Cache und Hash-Werte sind Begriffe, die einem guten Anwälten für Sexualstrafrecht nicht fremd sein dürfen. 

[1] Elz, in: Verfahrenseinstellungen nach § 170 II StPO in Fällen sexueller Gewalt: Tatvorwürfe, Ermittlungshandlungen, Abschlussentscheidungen, BM Online Band 26 (Elektronische Schriftenreihe der KrimZ).

Vorladung, Anhörung oder Anklage erhalten?

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# Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

Ihnen wird ein sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1, 2 StGB) oder Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) vorgeworfen? Unsere Anwälten für Sexualstrafrecht bieten Ihnen professionelle anwaltliche Hilfe.

Welche Strafe droht bei einem sexuellen Übergriff ? 

Der Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB beträgt Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Im besonders schweren Fall des sexuellen Übergriffs in Form einer Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) liegt die Mindeststrafe bei einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Besonders heikel: Freiheitsstrafen können nur bis zur Höhe von 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Hier geht es also um die eigene Freiheit und damit auch bürgerlichen Existenz. Der Vorwurf ist also besonders ernst zu nehmen und gewissenhaft zu verteidigen.

Wie sieht professionelle Strafverteidigung beim Vorwurf „sexueller Übergriff“ oder „Vergewaltigung“ aus?

Je früher Strafverteidigung ansetzt, desto höher stehen die Chancen auf eine Einstellung vor Anklageerhebung und Gerichtsverhandlung. Wir begleiten das gesamte Ermittlungsverfahren von Anfang an. Beispielsweise bei ermittlungsrichterlichen Vernehmungen von Zeugen sind wir anwesend und üben unser Fragerecht aus. Vor Abschluss der Ermittlungen werden wir umfassend zu den Vorwürfen schriftlich Stellung nehmen. Dazu bedarf es Erfahrung auf dem Gebiet der Aussagepsychologie, um die Unglaubhaftigkeit einer Belastungsaussage herauszuarbeiten. Zusätzlich muss das angezeigte Verhalten juristisch bewertet werden. Nicht selten zeigt sich, dass selbst bei Wahrunterstellung der Aussage kein strafbares Verhalten vorlag, etwa weil ein entgegenstehender Wille nicht nach außen erkennbar war. 

Diese Erwägungen sind regelmäßig Bestandteil unserer ausführlichen Einstellungsanträge an die Staatsanwaltschaft. Genaueres erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch. 

# Sexuelle Belästigung

Ihnen wird sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) vorgeworfen? Unsere Anwälte für Sexualstrafrecht verteidigen Sie bei diesem Vorwurf.

Wann liegt sexuelle Belästigung vor?

Bei sexuellen Handlungen, welche die Erheblichkeitsschwelle eines sexuellen Übergriffs nicht erfüllen, etwa bei Küssen oder Berührungen oberhalb der Kleidung kommt der Tatbestand der sexuellen Belästigung zum Tragen. Voraussetzung ist zudem ein „Belästigungserfolg“. Der oder die andere muss sich also auch tatsächlich belästigt gefühlt und der Beschuldigte muss dies auch gewusst haben. Liegt ein „nachträglicher Sinneswandel“ vor, kann die Strafbarkeit entfallen. 

Wie wird sexuelle Belästigung bestraft?

Eine sexuelle Belästigung ist unterhalb eines sexuellen Übergriffs angesiedelt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Da es sich hier um ein Vergehen und nicht ein Verbrechen handelt, sind auch Einstellungen gegen Auflage (§ 153a StPO) möglich. Auch in diesem Fall bleibt das Führungszeugnis sauber.

# Sexueller Missbrauch von Kindern

Ihnen wird Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) vorgeworfen? Unsere Anwälte für Sexualstrafrecht kennen die Ängste von Menschen, denen dieser Vorwurf unterbreitet wird und verteidigen sie professionell.

Welche Strafe droht bei sexuellen Missbrauch von Kindern?

Sexueller Missbrauch von Kindern nach § 176 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Es handelt sich somit um einen Verbrechenstatbestand. Im Falle des schweren sexuellen Missbrauchs (§ 176c StGB) – etwa im Fall von Beischlaf – beträgt die Mindeststrafe Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Dies markiert gleichzeitig die Grenze für die Strafaussetzung zur Bewährung. Daher geht es hier oft um nicht weniger als die eigene Freiheit. 

Wo kann Strafverteidigung ansetzen?

Gerade kindliche Zeugen sind sehr anfällig für suggestive Beeinflussung von außen. Dies kann z.B. durch den Druck entstehen, „die richtige“ Antwort bei einer Befragung zu liefern. Aber auch der Transfer von Beobachtungen hin zu eigenem Erleben kommt vor. Auch therapeutische Aufarbeitungen können Einfluss auf eine Aussage nehmen. All dies kann zu Falschaussagen führen – mit weitreichenden Konsequenzen.

Gerade bei kindlichen Zeugen sind ermittlungsrichterliche, videodokumentierte Vernehmungen an der Tagesordnung. Hier sind wir grundsätzlich anwesend, achten auf Suggetivfragen und nehmen selbst unser Fragerecht wahr. Im Anschluss geht es darum, Falschaussagen als solche zu enttarnen und klar zu benennen. Die Einstellung des Strafverfahrens mangels hinreichendem Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO) ist dann die Konsequenz. Das kommt einem „Freispruch“ noch im Ermittlungsverfahren gleich. 

# Exhibitionismus

Ihnen wird Exhibitionismus (§ 183 StGB) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe.

Was ist Exhibitionismus bzw. eine exhibitionistische Handlung?     

Exhibitionismus wird in § 183 StGB unter Strafe gestellt. Eine exhibitionistische Handlung ist das sexuell motivierte Vorzeigen des männlichen Gliedes vor einer anderen Person ohne deren Einverständnis und in der Absicht, dass dies wahrgenommen wird. Das Delikt kann also nur von einem Mann begangen werden. Das zufällige Beobachten reicht aber gerade nicht aus; eine „Kommunikation“ zwischen beiden Personen muss beabsichtigt sein. Sexuelle Erregung muss gerade aus dem Umstand des „Beobachtet-werdens“ gezogen werden. Zudem muss die andere Person dadurch auch tatsächlich belästigt fühlen. 

Allein der komplexe Tatbestand des Exhibitionismus zeigt, dass ein Anwalt für Strafrecht zahlreiche Ansatzpunkte für die Verteidigung hat.

Welche Strafe droht bei Exhibitionismus? 

Exhibitionismus wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Häufig gelingt bereits eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens aus Rechtsgründen – denn entgegen der Auffassung der Anzeigenerstatter oder der Polizei liegt bei zutreffender juristischer Würdigung gar kein strafbares Verhalten vor. Da es sich zudem um ein Vergehen (nicht ein Verbrechen) handelt, kommt auch zusätzlich noch die Möglichkeit einer Einstellung gegen Auflage in Betracht. Auch so kann eine Vorstrafe letztlich verhindert werden. Sprechen Sie unsere Anwälte für Sexualstrafrecht für die Erläuterung einer Verteidigungsstrategie gern persönlich an. 

# Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie

Ihnen wird Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie (§ 184b StGB) vorgeworfen? Wir sind spezialisiert auf die Verteidigung dieses Delikts.

Welche Strafe droht bei Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie bzw. inkriminierten Dateien?   

Das Gesetz stellt in § 184b StGB die Verbreitung, den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Seit dem 28.06.2024 ist die Mindeststrafe wieder herabgesetzt. Bei Verbreitung sieht das Gesetz nunmehr Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, bei Besitz 3 Monate bis 5 Jahre vor. Auch Einstellungen gegen Auflage und Geldstrafen statt Freiheitsstrafen sind nun wieder möglich. Spezialisierte Strafverteidigung ist hier besonders wichtig.

Wie kann Verteidigung beim Vorwurf Umgang mit kinderpornographischen Inhalten aussehen?

Nach erfolgter Vorladung oder Durchsuchung kann eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung oft noch verhindert werden. Der Akteninhalt bietet fast immer Angriffsfläche. In ausführlichen Schriftsätzen zielen wir bereits im Vorverfahren auf die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ab. Das ist wie ein „Freispruch“ noch im Ermittlungsverfahren. Ist nach Aktenlage eine Verhandlung vor Gericht unausweichlich, bereiten wir uns professionell mit Ihnen darauf vor. Die Erhaltung Ihrer Freiheit ist dabei oberstes Ziel.

Warum bin ich Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Kinderpornographie?

Der Tatverdacht wegen Erwerbs, Verbreitung oder Besitzes von kinderpornographischen Inhalten beruht häufig auf dem Upload einer Datei auf Facebook, Messengern wie WhatsApp oder einem Google-Dienst. Bilder werden automatisiert über sogenannte „Hashwerte“ ausfindig gemacht. Die Unternehmen senden dann eine sog. „CyberTipline-Meldung“ an die amerikanische Organisation NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children). Diese ergänzt Informationen zu IP-Adresse, E-Mail-Adresse oder Benutzernamen, um eine Identifizierung zu ermöglichen. Das NCMEC wendet sich mit diesen Daten an das deutsche BKA (Bundeskriminalamt). Ermittler erfragen Anschlussinformationen bei den Providern. Durchsuchungsbeschlüsse werden dann auf Antrag der Staatsanwaltschaft fast immer durch die örtlichen Amtsgerichte erlassen. Wenig später steht die Polizei vor der Tür.

Was tun bei einer Durchsuchung?

Auch wenn es nicht leicht ist: Bewahren Sie Ruhe und sagen Sie nichts zum Tatvorwurf selbst! Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

Was tun bei Vorladung mit Vorwurf Kinderpornographie?

Melden Sie sich bei uns. Wir können den Termin bei der Polizei absagen und sofort Akteneinsicht beantragen. Über die Verteidigungsstrategie entscheiden wir dann gemeinsam und in Ruhe nach Sichtung der Akte.

Wer erfährt von einem Strafverfahren wegen Kinderpornographie?

Es gibt keine automatischen Mitteilungen seitens der Behörden an z.B. den Arbeitgeber. Für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Beamte, gibt es aber Sonderregelungen, etwa im Fall einer Anklage. Sprechen Sie uns darauf an! Wir als Anwälte unterliegen absoluter Diskretion. Wir werden Ihren Fall vertraulich und frei von Vorurteilen behandeln – Ihnen muss nichts unangenehm sein.

Sexualstraftat | Was tun?

Ruhe bewahren

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht leicht fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsver­hand­lung und Strafe noch zu ver­hindern.

Schweigen
Verweigern Sie die Aussage und bestehen Sie auf einen Anwalt! Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Kontakt abbrechen
Falls noch nicht geschehen: Brechen Sie den Kontakt zur Person, von der Sie angezeigt wurden, unverzüglich und komplett ab. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann und wird Gegenstand im Straf­ver­fahren werden. Weniger ist hier mehr!
Anwalt einschalten

Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen auf Sexual­straf­recht spezialisierten Anwalt.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei ent­scheiden, werden wir noch am selben Tag Akten­ein­sicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab.

Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie und besprechen diese in einem gemeinsamen Termin.

# 4 gute Gründe

… warum es sich lohnt, uns als Anwälte für Sexualstrafrecht an Ihrer Seite zu haben.

FACHLICH EXZELLENT

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FACHLICH EXZELLENT

Wir haben uns auf das Sexualstrafrecht spezialisiert. Wir haben viel Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt und kennen die Angriffspunkte für eine maximal wirksame Verteidigung Ihrer Interessen auch bei schwerwiegenden Tatvor­würfen.

ZUVERLÄSSIG

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Hand drauf: Auf uns ist Verlass. Wir werten nicht und vertreten ausschließlich (!) Ihre Interessen, um jeglichen Schaden von Ihnen abzuwenden.

DURCHSETZUNGSSTARK

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DURCHSETZUNGSSTARK

Wir kämpfen für Ihre Rechte und sind unabhängig von der Justiz. Es geht stets um den bestmöglichen Ausgang Ihres Strafverfahrens. Wir können diplomatisch sein, aber auch durchsetzungsstark. Genau das erlaubt es uns, in jeder Situation Ihre Rechte souverän zu vertreten.

LOHNEND

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LOHNEND

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsver­hand­lung und Strafe noch zu ver­hindern. Entscheidend ist es von Anfang an eine wirksame Verteidigungs­strate­gie aufzubauen. Gehen wir es an!

5 Fragen - 5 Antworten

Welche Strafe droht beim Vorwurf einer Sexualstraftat?
Das Gesetz sieht bei einem sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe vor. Kommt Gewalt oder die Drohung mit Gewalt hinzu (§ 177 Abs. 5 StGB) erhöht sich die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) wird nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.

Eine sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sowie auch exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), können hingegen auch mit Geldstrafen geahndet werden. Zudem sind Einstellungen gegen Auflagen nach § 153a StPO hier je nach Einzelfall verhandelbar.

Was bedeutet Aussage-gegen-Aussage?
Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt vor, wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, Sie diese Straftat bestreiten und es – außer die Person, die Anzeige erstattet hat – keine weiteren Zeugen gibt. Weder Verurteilung noch Freispruch bzw. Einstellung sind dann sicher. Es kommt auf die professionelle Würdigung der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage an. Unsere Anwälte für Sexualstrafrecht erläutern Ihnen gerne die möglichen Verteidigungsstrategien im persönlichen Gespräch.

Was ist der Unterschied zwischen einem sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) und sexueller Belästigung (§ 184i StGB)?
Ein sexueller Übergriff setzt eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen „von einiger Erheblichkeit“ voraus. Ist diese mit einem Eindringen in den Körper verbunden, spricht das Gesetz von einer „Vergewaltigung“ (§ 177 Abs. 6 StGB). Abhängig vom Einzelfall ist die Erheblichkeitsschwelle bei Küssen oder Berührungen oberhalb der Kleidung noch nicht erfüllt. Es greift dann der Tatbestand der sexuellen Belästigung.

Was tun bei Vorladung wegen einer Sexualstraftat?
Machen Sie keine Aussage bei der Polizei, denn: keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht! Melden Sie sich zeitnah bei uns. Wir können uns noch heute mit Ihnen besprechen und sofort Akteneinsicht beantragen. In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern. Wir werden eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln und diese in einem gemeinsamen Termin besprechen.

Wo verteidigt Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung den Vorwurf einer Sexualstraftat?
Den Vorwurf eines Sexualdelikts verteidigen wir bundesweit. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sich in einem kostenfreien Erstgespräch beraten. 

Rechtsanwältin Svenja Dörge und Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier

# Kostenlose Erstberatung

# Unsere Standorte

Hochspezialisierte Strafverteidigung bundesweit. Wir sind digital hervorragend aufgestellt und örtlich flexibel. Unsere Anwälte für Sexualstrafrecht verteidigen Sie bei Sexualdelikten nicht nur an unseren Hauptstandorten Lüneburg, Berlin und Leipzig, sondern im gesamten Bundesgebiet.

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