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Wir verteidigen Sie im Wirtschaftsstrafrecht.

Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

Gegen Sie wird wegen eines Vorwurfs aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder Steuerstrafrecht ermittelt? Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten oder es wurde schon Anklage gegen Sie erhoben? Wir verteidigen in vermögensstrafrechtlichen Sachverhalten frühzeitig, engagiert und mit dem Fokus auf eine Einstellung des Verfahrens.

Wirtschaftsstrafrecht im Fokus

Wirtschaftsstrafrechtliche Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem geschäftlichen Verkehr. Die Sachverhalte haben häufig Unternehmensbezug. Typische Delikte sind Betrug, Untreue, Korruption, Geldwäsche, Insolvenzdelikte und Steuerhinterziehung. Damit verknüpft – und oft „gefährlicher“ als eine mögliche Strafe selbst: die strafrechtliche Einziehung (§§ 73 ff. StGB). Die „Früchte“ einer Tat sollen abgeschöpft werden. In der Praxis versucht die Justiz oft weit darüber hinauszugehen.

Fachlich Exzellenz

Vermögensdelikte sind komplex. Ein Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht muss auch im bürgerlichen Recht versiert sein. Zivilrechtliche Fragen begleiten das Verfahren, z.B. die Klärung von Eigentumsverhältnissen, Bestimmung von Vermögensschäden oder Insolvenzgründen. Steuerstrafrecht lässt sich nicht ohne Kenntnisse im materiellen Steuerrecht seriös verteidigen. Wir verfügen über diese Kenntnisse sowie die Erfahrung in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Angelegenheiten und nehmen uns die nötige Zeit, um uns in Ihren Fall einzuarbeiten.

Starke Strategie

Gute Strafverteidigung im Vermögens- und Wirtschaftsstrafrecht setzt möglichst frühzeitig an. Dabei gilt es, auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken, um eine Anklage und Gerichtsverhandlung zu verhindern. Eine Einstellung des Verfahrens ist unser oberstes Ziel. Bestenfalls ist dies die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) – der „Freispruch“ noch im Ermittlungsverfahren. Gerade in Vermögens- und Wirtschaftsstrafsachen kann ihr Fachanwalt für Strafrecht in geeigneten Fällen aber auch „Deals“ mit der Staatsanwaltschaft aushandeln, sodass das Ermittlungsverfahren gegen Auflage eingestellt wird (§ 153a StPO). Der Vorteil: keine öffentliche Hauptverhandlung mit unsicherem Ausgang. Eine Eintragung im Bundeszentralregister oder Führungszeugnis erfolgt nicht.

Betrug

Ihnen wird Betrug (§ 263 StGB) vorgeworfen?

Wir verteidigen Sie bei diesem Vorwurf.

Was tun?

Anschuldigung im Wirtschaftsstrafrecht?

Ruhe bewahren

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht einfach fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsver­hand­lung und Strafe noch zu ver­hindern.

Schweigen

Verweigern Sie die Aussage und bestehen Sie auf einen spezialisierten Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht! Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Anwalt einschalten

Je eher, desto besser. Führen Sie am besten mehrere Gespräche und entscheiden Sie, welcher Wirtschaftsstrafverteidiger am besten zu Ihnen passt.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei ent­scheiden, werden wir noch am selben Tag Akten­ein­sicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab.

Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie und besprechen diese in einem gemeinsamen Termin. 

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Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie am besten direkt einen Termin zur Erstberatung in unserem Online-Kalender.

FAQ

Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Antworten.