Zum Inhalt springen

Anwälte für Sexualstrafrecht in Lüneburg

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht kann von einer Sekunde auf die andere Ihr gesamtes Leben erschüttern – beruflich, privat und gesellschaftlich. Als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht in Lüneburg verteidigen wir Sie entschlossen, diskret und ohne Vorverurteilung, wenn es um Vorwürfe nach §§ 174 ff., 177 oder 184 StGB geht. Wir kämpfen von der ersten Stunde an konsequent für Ihre Rechte – mit dem Ziel, Ihnen Ihre Zukunft zu bewahren. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine unverbindliche und kostenfreie Erstberatung.

IMG_3964

Spezialisierte Fachanwälte für Sexualstrafrecht

Was uns auszeichnet.

Schnelle Terminvergabe

Sprechen Sie noch heute mit unseren Fachanwälten für Strafrecht!

Höchste fachliche Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Strafrecht sind als F.A.Z. TOP Anwälte 2026 ausgezeichnet.

Individuelle Betreuung

Anwaltliche Beratungen telefonisch, via Zoom-Videotelefonie oder persönlich vor Ort in Lüneburg.

Unsere Mandanten haben es erlebt. Hier erzählen sie davon.

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
mehr auf
Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
mehr auf
Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
mehr auf
Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
mehr auf
Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
mehr auf
Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
mehr auf
Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
mehr auf
Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
mehr auf

Erste Hilfe beim Vorwurf eines Sexualdelikts

Diese Ratschläge gilt es jetzt zu beachten.

Ruhe bewahren.

Ein klarer Kopf ist die Voraussetzung für jede weitere Entscheidung. Kurzschlussreaktionen und Handeln auf eigene Faust können für das Strafverfahren unwiderrufliche Konsequenzen haben.

Schweigen.

Die Aussage zu verweigern ist Ihr gutes Recht. Auch wenn Sie Druck verspüren, sich rechtfertigen zu wollen – unüberlegte Äußerungen gegenüber der Polizei schaden den Beschuldigten häufig mehr, als sie nützen.

Kontaktabbruch.

Falls noch nicht geschehen: Brechen Sie den Kontakt zur Person, von der Sie angezeigt wurden, unverzüglich ab. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann und wird Gegenstand im Strafverfahren werden. Weniger ist hier mehr!

Strafverteidiger einschalten.

Als Experten auf dem Gebiet des Strafrechts ordnen wir Ihren Fall in einem kostenfreien Erstgespräch zunächst grob ein. Danach beantragen wir umgehend Akteneinsicht, übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden und gehen ggf. gegen Ermittlungsmaßnahmen vor. Sobald wir die vollständigen Akten haben, entwickeln wir eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer Einstellung des Strafverfahrens.

01 02 03 04

Ihre Fachanwälte für Strafrecht

Bestens spezialisiert auf Sexualstrafrecht. Bundesweit für Sie im Einsatz.

2219d3e27f67e5bb038e8fe965c5be6fa4417e23
Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Lüneburg

Philipp Hillingmeier

Als Anwalt für Sexualstrafrecht verteidigt Rechtsanwalt Hillingmeier schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht in Lüneburg – häufig in „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen oder im Zusammenhang mit inkriminierten Daten (§§ 184b, 184c StGB).

Svenja Dörge
Ihre Fachanwältin für Strafrecht in Lüneburg

Svenja Dörge

Rechtsanwältin Svenja Dörge ist Fachanwältin und Anwältin für Sexualstrafrecht, bei der nicht nur juristische Exzellenz, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht. Zu ihren Schwerpunkten gehört ebenfalls die Verteidigung bei Vorwürfen aus dem Sexualstrafrecht in allen Verfahrensabschnitten und an jedem Gericht in Lüneburg.

Strafverteidigung beim Vorwurf von Sexualstraftaten in Lüneburg

Bei uns sind Sie in den besten Händen: Wir verfügen über umfassende Expertise in der Verteidigung bei sämtlichen Sexualdelikten – von § 174 über § 177 bis § 184 StGB und darüber hinaus. Unabhängig von der Schwere oder Komplexität Ihres Falls begleiten wir Sie mit voller fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement durch das gesamte Verfahren in Lüneburg und Umgebung.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Gerade bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist absolutes Vertrauen zwischen Mandant und Verteidiger unverzichtbar – deshalb behandeln wir jeden Fall mit höchster Diskretion und Vertraulichkeit. Alle Gespräche und Unterlagen unterliegen strengster Verschwiegenheit, sodass Sie sich uns ohne Vorbehalte anvertrauen können. Wir begegnen Ihnen dabei stets respektvoll, unvoreingenommen und auf Augenhöhe – unabhängig davon, worum es in Ihrem Fall geht. So schaffen wir die Basis für eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die Ihre Verteidigung von Anfang an stärkt.

Verteidigung bei Falschaussagen

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es immer wieder vor, dass Vorwürfe unbegründet oder bewusst falsch erhoben werden – mit gravierenden Folgen für die Betroffenen. Wir prüfen jeden Fall akribisch, hinterfragen Aussagen kritisch und decken Widersprüche sowie Ungereimtheiten in der Beweisführung konsequent auf. Mit forensischer Genauigkeit und der notwendigen Erfahrung in Lüneburg setzen wir uns entschlossen dafür ein, dass zu Unrecht Beschuldigte freigesprochen werden. So schützen wir Ihre Rechte, Ihren Ruf und Ihre Zukunft vor den weitreichenden Folgen einer falschen Anschuldigung.

Spezialmaterie: Kinderpornographie

Der Vorwurf des Umgangs mit „Kinderpornographie“ gem. § 184b StGB (bzw. „Jugendpornographie“ gem. § 184c StGB) ist besonders heikel. Gegenstand sind hier sog. „inkriminierten Daten“. Von einem Ermittlungsverfahren erfährt ein Beschuldigter meistens erst durch eine unangekündigte Hausdurchsuchung von der Polizei Lüneburg (nach einem Hinweis durch die US-amerikanische Organisation „NCMEC“). Wir sind spezialisiert auf diese Verfahren und verteidigen ohne Vorurteile.

Lesen hier mehr zur Verteidigung beim Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB).

Ich beauftrage Sie – was nun?

Ab jetzt sind wir an Ihrer Seite. Und halten Sie stets auf dem Laufenden.

Sofortmaßnahmen.

Wir teilen den Ermittlungsbehörden unverzüglich mit, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Vernehmungstermine sagen wir ab. Gegen rechtswidrige Ermittlungsmaßnahmen gehen wir vor.

Akteneinsicht.

Gegenüber der Staatsanwaltschaft beantragen wir Akteneinsicht, um uns einen Überblick über die Beweislage und unsere rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen.

Strategische Ausarbeitung.

Nach Erhalt der vollständigen Akten entwickeln wir eine individuelle und effektive Verteidigungsstrategie, um das bestmögliche Ergebnis im Strafverfahren für Sie zu erreichen.

Umsetzung der Verteidigungsstrategie.

In frühen Verfahrensstadien treten wir mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt, um das Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen. Sollte bereits eine Anklage vorliegen, bereiten wir Sie bestmöglich auf die Gerichtsverhandlung vor.

01 02 03 04

Delikte aus dem Sexualstrafrecht im Überblick

§ 177 StGB

Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung

177 StGB erfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person — von der einfachen bis zur qualifizierten Tatbegehung (u.a. auch der Vorwurf Vergewaltigung). Der Strafrahmen beginnt dann bei Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren. Dies ist gleichzeitig auch die Grenze, bis zu der Strafen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Es geht also oft um den Erhalt der Freiheit. 

Verfahren dieser Art beruhen häufig auf „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellationen. Die Verteidigung prüft insbesondere die Aussagekonstanz, suggestive Beeinflussungen, die zur Anzeige führen können und mögliche Motivlagen.

184i StGB

Sexuelle Belästigung

Erfasst wird das körperliche Berühren einer anderen Person in sexuell bestimmter Weise, um sie dadurch zu belästigen. Die Grenze zu einer straflosen, wenn auch unangemessenen Berührung ist im Einzelfall oft eng — hier kommt es häufig auf die konkrete Beweislage an.

Gerade bei Vorwürfen aus dem Arbeits- oder Freizeitumfeld lohnt eine frühzeitige anwaltliche Einordnung, bevor gegenüber Dritten oder dem Arbeitgeber Stellung genommen wird.

§ 176 ff. StGB

Sexueller Missbrauch von Kindern

Vorwürfe nach § 176 StGB und § 176c StGB wiegen strafrechtlich besonders schwer und werden von den Ermittlungsbehörden mit hoher Priorität bearbeitet. Der Gesetzgeber sieht Mindeststrafen vor, die im Falle der Annahme eines hinreichenden Tatverdachts zur Anklage zum Strafgericht (Schöffengericht oder Landgericht) zwingen. Umso wichtiger ist es, den Tatverdacht – wo immer möglich – insgesamt anzugreifen.

Problematisch ist regelmäßig die Aussagequalität kindlicher Zeugen sowie die Frage, wie Anhörungen dokumentiert und verwertet wurden. Bei ermittlungsrichterlichen, videodokumentierten Vernehmungen haben wir als Fachanwälte für Strafrecht ein Anwesenheits- und Fragerecht. 

§ 174 StGB

Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

§ 174 StGB stellt den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen unter Strafe – etwa gegenüber Kindern, Jugendlichen oder Personen, die dem Täter zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind. Erfasst werden dabei besondere Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnisse, etwa zwischen Eltern und Kindern, Lehrern und Schülern oder in Pflege- und Betreuungsverhältnissen. Ein Verstoß gegen § 174 StGB kann mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden – die genauen Voraussetzungen und Strafrahmen hängen stark vom Einzelfall ab. Gerade wegen der Komplexität dieser Vorschrift und der oft schwierigen Beweislage ist eine frühzeitige, spezialisierte anwaltliche Beratung entscheidend. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir Ihren Fall im Zusammenhang mit § 174 StGB sorgfältig und entwickeln eine passgenaue Verteidigungsstrategie.

§ 183 StGB

Exhibitionistische Handlungen

§ 183 StGB stellt exhibitionistische Handlungen eines Mannes unter Strafe. Viele Betroffene unterschätzen, dass bereits eine einzelne, situative Handlung strafrechtlich relevant sein kann — ebenso wie die verbreitete Fehlannahme, ein ärztliches Attest allein schütze automatisch vor Strafe.

Häufig kommt eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (z.B. Geldauflage oder therapeutische Weisung) in Betracht — die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall und der Vorgeschichte ab.

§ 184b, § 184c StGB

Handlungen mit Kinder- und Jugendpornographie

§ 184b StGB stellt das Verbreiten, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte unter Strafe, § 184c StGB die entsprechenden jugendpornografischen Inhalte. Verfahren entstehen heute überwiegend durch automatisierte Meldungen von Cloud- und Messenger-Anbietern durch das US-amerikanische NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) an das BKA, die häufig zu einer Hausdurchsuchung führen, bevor die betroffene Person überhaupt von einem Verfahren weiß.

Bereits der Besitz eines einzelnen Bildes kann tatbestandlich erfasst sein. Zugleich gibt es rechtlich bedeutsame Abgrenzungsfragen — etwa automatisch zwischengespeicherte Dateien (Cache-Speicher), ungewollte Gruppenchat-Inhalte oder die Reichweite eines Anfangsverdachts. Diese Fragen entscheiden häufig über Einstellung, Diversion oder Anklage.

97ec8e5f7ed923e008a4a0374e0e56ce0f306f9e
Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.

FAQ

Damit Sie schnell Klarheit haben: Unsere wichtigsten Fragen & Antworten.