Zum Inhalt springen
Sexualstrafrecht

Penisbild verschickt – ist das strafbar?

anwalt strafrecht leipzig Phillip Hillingmeier
Philipp Hillingmeier

Anwalt für Strafrecht

Veröffentlicht am 25. August 2026
Person hält Handy in den Händen und soll Penisbild erhalten haben

Ein Penisbild über WhatsApp, Instagram, Snapchat oder eine Dating-App zu verschicken, ist nicht automatisch strafbar. Auf die Frage gibt es also – wie so oft bei juristischen Fragen – keine pauschale Antwort. Vielmehr „kommt es drauf an“. Entscheidend sind insbesondere der Inhalt des Bildes, das Alter der Beteiligten, die Einwilligung des Empfängers und die Frage, ob das Bild weitergegeben wird.

Besonders relevant ist die Unterscheidung zwischen einvernehmlichem Sexting und einem ungefragt verschickten Penisbild. Bei Bildern von Minderjährigen gelten zudem besonders strenge strafrechtliche Vorschriften.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Konstellationen nach deutschem Strafrecht.

Penisbild an eine erwachsene Person

Wird ein Penisbild an eine erwachsene Person geschickt, kommt es maßgeblich darauf an, ob der Empfänger den Versand wollte.

Wurde das Bild beispielsweise ausdrücklich angefordert und handelt es sich um einvernehmliches Sexting, ist der Versand unter Erwachsenen grundsätzlich nicht allein deshalb strafbar, weil das Bild einen Penis zeigt.

Anders kann es sein, wenn das Bild ungefragt versendet wird. § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB stellt unter bestimmten Voraussetzungen das Zugänglichmachen pornografischer Inhalte an eine Person unter Strafe, die den Inhalt nicht angefordert hat.

Ob ein konkretes Penisbild als pornografischer Inhalt einzustufen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Ungefragt versendetes Penisbild

Das Versenden eines sogenannten „Dickpic“ kann strafbar sein, wenn es sich um einen pornografischen Inhalt handelt und der Empfänger den Erhalt nicht verlangt hat.

Dabei spielt es keine entscheidende Rolle, ob das Bild über WhatsApp, Instagram, eine Dating-App oder einen anderen Messenger verschickt wurde.

Wichtig ist außerdem: Ein Flirt, ein Match oder eine sexuelle Unterhaltung bedeutet nicht automatisch, dass der andere mit dem Erhalt eines Penisbildes einverstanden ist.

Penisbild im Rahmen von Sexting

Beim Sexting tauschen sich Personen freiwillig über sexuelle Inhalte aus. Zwischen Erwachsenen ist dies grundsätzlich erlaubt.

Beispiel: Eine Person bittet ihren Partner ausdrücklich um ein Penisbild und erhält dieses anschließend. In einer solchen Situation fehlt regelmäßig gerade die Voraussetzung eines ungefragten Versands.

Die Einwilligung zum Empfang bedeutet allerdings nicht, dass das Bild anschließend weitergeleitet oder veröffentlicht werden darf.

Penisbild an oder von Minderjährigen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine minderjährige Person beteiligt ist.

Das Versenden pornografischer Inhalte an Personen unter 18 Jahren kann nach § 184 StGB strafbar sein. Bei Bildern von Kindern unter 14 Jahren können zudem die besonders strengen Vorschriften des § 184b StGB greifen. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren kann § 184c StGB relevant sein.

Dabei gilt: Die Zustimmung eines Minderjährigen macht die Herstellung, Weitergabe oder den Besitz eines entsprechenden Bildes nicht automatisch legal.

Gerade bei Bildern von Minderjährigen sollte deshalb keine Weiterleitung erfolgen. Bei einem konkreten Vorwurf ist dringend eine strafrechtliche Beratung zu empfehlen.

Penisbilder in Dating-Apps und sozialen Netzwerken

Ob ein Penisbild über eine Dating-App oder ein soziales Netzwerk verschickt wurde, ändert grundsätzlich nichts an den strafrechtlichen Maßstäben.

Ein Match oder eine sexuelle Unterhaltung ist keine pauschale Einwilligung in den Versand von Intimbildern.

Wer ein Penisbild verschickt, sollte deshalb insbesondere darauf achten, ob der Empfänger den Versand tatsächlich gewünscht hat.

Weiterleitung oder Veröffentlichung eines Penisbildes

Auch wer ein Penisbild selbst erhalten hat, darf es nicht automatisch an andere Personen weiterleiten oder öffentlich posten.

Die unbefugte Weitergabe privater Intimbilder kann insbesondere nach § 201a oder § 184k StGB strafbar sein. Daneben können Ansprüche wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild bestehen.

Das gilt auch für Bilder, die die betroffene Person ursprünglich selbst aufgenommen und freiwillig an eine andere Person geschickt hat.

Die Faustregel lautet daher:

Wer ein intimes Bild erhält, darf es nicht ohne Weiteres weiterleiten oder veröffentlichen.

Penisbild erhalten – muss ich zur Polizei?

Wer ein ungefragtes Penisbild erhält, muss nicht automatisch Anzeige erstatten.

Eine Strafanzeige kann jedoch sinnvoll sein, wenn das Bild eindeutig pornografisch und ungefragt versendet wurde oder wenn der Absender die betroffene Person weiter belästigt.

Wer den Vorgang dokumentieren möchte, sollte den Chatverlauf, Absender, Nutzername sowie Datum und Uhrzeit sichern.

Bei möglichen Bildern von Minderjährigen sollte besondere Vorsicht gelten. Solche Inhalte sollten nicht weitergeleitet oder in Gruppen geteilt werden.

Anzeige wegen eines Penisbildes – was sollte der Beschuldigte tun?

Wer wegen des Versands eines Penisbildes Beschuldigter in einem Strafverfahren ist, sollte den Vorwurf ernst nehmen – und von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Beschuldigte haben das Recht (§ 136 StPO), zu schweigen und einen Verteidiger zu kontaktieren.

Sinnvoll ist daher regelmäßig:

  1. Keine Aussage gegenüber der Polizei machen.
  2. Einen Strafverteidiger einschalten.
  3. Akteneinsicht beantragen lassen.
  4. Den Kommunikationsverlauf und den Kontext sichern.
  5. Erst nach Kenntnis der Akte entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist.

Hier finden Sie weitere Informationen, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben.

Gerade bei der Frage, ob das Bild angefordert wurde, kann der vollständige Chatverlauf für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.

Fazit

Ob ein Penisbild strafbar ist, hängt nicht allein davon ab, dass es sich um ein intimes Bild handelt.

Entscheidend sind insbesondere:

  • War der Empfänger erwachsen oder minderjährig?
  • Wurde das Bild angefordert?
  • Handelte es sich um einvernehmliches Sexting?
  • Wurde das Bild anschließend weitergeleitet oder veröffentlicht?
  • Welche konkreten Inhalte und Umstände liegen vor?

Ein ungefragt versendetes pornografisches Penisbild kann strafbar sein. Einvernehmliches Sexting zwischen Erwachsenen ist dagegen grundsätzlich zulässig. Bei Bildern von Minderjährigen und bei der Weitergabe privater Intimbilder gelten besonders strenge Regeln.

Wer selbst eine Anzeige erhalten hat, sollte vor einer Aussage anwaltlichen Rat einholen. Wer ein Penisbild erhalten hat und eine Strafanzeige erwägt, sollte den Sachverhalt möglichst vollständig dokumentieren.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt einen allgemeinen Überblick über das deutsche Strafrecht dar und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die konkrete rechtliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab.

Sie möchten diesen Beitrag teilen?

97ec8e5f7ed923e008a4a0374e0e56ce0f306f9e
Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.