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Wir verteidigen Sie im Sexualstrafrecht.

Unsere Expertise im Sexualstrafrecht

Die Polizei erscheint zur Hausdurchsuchung? Sie finden eine Vorladung wegen eines Sexualdelikts im Briefkasten? Wir wissen um die Ängste, die jetzt aufkommen. Wir kämpfen für Ihre Rechte, Ihren Ruf und Ihre Freiheit. Wir verteidigen im Sexualstrafrecht mit Fingerspitzengefühl – diplomatisch, aber durchsetzungsstark.

Spezialisierung im Sexualstrafrecht

Nur wenige Anwälte für Strafrecht sind wie Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge – beides Fachanwälte für Strafrecht – auf Sexualdelikte spezialisiert. Gesellschaftliche und politische Brisanz, ebenso wie hohe mögliche Strafen mit weitreichenden persönlichen Konsequenzen machen das Thema so sensibel. Wir warten nicht ab, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Die mit einer öffentlichen Hauptverhandlung einhergehende psychische Belastung ist enorm. Mit umfassenden Anträgen wirken wir daher bereits im Ermittlungsverfahren auf die Einstellung des Verfahrens hin.

Aussage-gegen-Aussage

Einfache Wahrheiten gibt es nicht, erst recht nicht im Sexualstrafrecht. Studien zeigen: Sogar Polizei und Staatsanwaltschaft gehen in mindestens 20% der Fälle von falschen Anschuldigungen aus.¹ Die Würdigung der belastenden Aussage sollten Sie keinesfalls nur den Strafverfolgern überlassen. Denn davon hängt ab, ob Ihr Fall zur Anklage vor Gericht gebracht oder eingestellt wird. Meist gelingt es, Falschaussagen als solche zu enttarnen. So sind diese oft suggestiv beeinflusst – durch andere oder durch die Person selbst.

Inkriminierte Dateien / Kinderpornographie

Der Vorwurf „Kinderpornographie“ gem. § 184b StGB (bzw. „Jugendpornographie“ gem. § 184c StGB) ist besonders sensibel. Gegenstand sind hier sog. „inkriminierten Daten“. Von einem Ermittlungsverfahren erfahren Beschuldigte häufig erst durch eine überraschende Hausdurchsuchung von der Polizei, nach einem Hinweis durch die US-amerikanische Organisation „NCMEC“.

Lesen hier mehr zur Verteidigung beim Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB).

 

Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

Ihnen wird ein sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1, 2 StGB), sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB) oder Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) vorgeworfen? Unsere Anwälte für Sexualstrafrecht bieten Ihnen professionelle anwaltliche Hilfe.

Was tun?

Anschuldigung im Sexualstrafrecht?

Ruhe bewahren

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht einfach fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern.

Schweigen

Verweigern Sie die Aussage. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Kontakt abbrechen

Falls noch nicht geschehen: Brechen Sie den Kontakt zur Person, von der Sie angezeigt wurden, unverzüglich ab. Alles, was Sie sagen oder schreiben, kann und wird Gegenstand im Strafverfahren werden. Weniger ist hier mehr!

Anwalt einschalten

Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, werden wir noch am selben Tag Akteneinsicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab. Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei ent­scheiden, werden wir noch am selben Tag Akten­ein­sicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab.

Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie und besprechen diese in einem gemeinsamen Termin.

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Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Rückhalt. Vertrauen. Stärke.

In einem Strafverfahren braucht man mehr als juristische Expertise – man braucht wirklichen Rückhalt. Wir stehen Ihnen zur Seite, nehmen Ihr Anliegen ernst und geben Ihnen Orientierung in einer schwierigen Situation. Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit: Wir hören zu, informieren Sie transparent und zeigen Ihnen klar auf, welche Schritte folgen und welche Möglichkeiten wir haben. Gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht treten wir stark auf – rechtlich fundiert und strategisch durchdacht.

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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie am besten direkt einen Termin zur Erstberatung in unserem Online-Kalender.

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