Das Gesetz sieht bei einem sexuellen Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB) einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe vor. Kommt Gewalt oder die Drohung mit Gewalt hinzu (§ 177 Abs. 5 StGB) erhöht sich die Mindeststrafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Eine Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB) wird nicht unter 2 Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Eine sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sowie auch exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), können hingegen auch mit Geldstrafen geahndet werden. Zudem sind Einstellungen gegen Auflagen nach § 153a StPO hier je nach Einzelfall verhandelbar.