Nach der Mandatsübernahme verschaffen wir uns zunächst über die Akteneinsicht ein vollständiges Bild der Ermittlungsergebnisse. Anschließend wird geprüft, ob Beweisverwertungsverbote vorliegen, ob Zeugenaussagen glaubhaft sind und ob eine Verfahrenseinstellung realistisch ist. Sollte dies der Fall sein, wirken wir mit umfassenden Schriftsätzen auf eine Verfahrenseinstellung hin. Im Falle einer Gerichtsverhandlung, bereiten wir die Beweisaufnahme vor, stellen Beweisanträge und nehmen andere prozessuale Maßnahmen vor – stets mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für unseren Mandanten zu erzielen.