
Wir verteidigen sie beim Tatvorwurf Kinderpornographie.
Unsere Expertise bei inkriminierten Daten
Der Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) oder „Jugendpornographie“ (§ 184c StGB) ist politisch wie rechtlich sehr sensibel. Viele Verfahren beginnen nach einer Meldung des amerikanischen NCMEC mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Strafverteidigung braucht hier Fingerspitzengefühl. Und Erfahrung. Wir sind auf die Verteidigung im Bereich inkriminierter Dateien spezialisiert. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an und loten Möglichkeiten einer Einstellung des Verfahrens aus. Immer gilt: Ihre Freiheit hat oberste Priorität.
Straftatbestand § 184b StGB im Fokus
Das Strafdelikt des Umgangs mit Kinderpornographie steht seit Jahren immer wieder im Fokus der öffentlichen und medialen Aufmerksamkeit. Damit geht leider oftmals politischer Aktionismus einher.
Zur Rechtslage: Das Gesetz stellt in § 184b StGB die Verbreitung, den Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte unter Strafe. Bei Verbreitung inkriminierter Dateien sieht das Gesetz in seiner aktuellen Fassung Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren, bei Besitz 3 Monate bis 5 Jahre vor.
Gesetzgebung und Rechtspolitik
Mit einer massiven Gesetzesverschärfung vom 1. Juli 2021 war auch der Besitz eines einzelnen Bildes bereits ein Verbrechen (mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe). Seit dem 28. Juni 2024 ist die Mindeststrafe wieder herabgesetzt worden.
Das macht auch strafprozessual einen wichtigen Unterschied: Einstellungen des Verfahrens gegen Auflage, Geldstrafen statt Freiheitsstrafen und Strafbefehle ohne öffentliche Hauptverhandlung sind nun wieder möglich und können mit den Staatsanwaltschaften verhandelt werden. Spezialisierte Strafverteidigung ist hier besonders wichtig.
Möglichkeiten der Verteidigung
Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder bei Ihnen durchsucht wurde kann eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung oft noch verhindert werden. Der Akteninhalt bietet fast immer Angriffsfläche. In ausführlichen Schriftsätzen zielen wir bereits frühzeitig auf die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft ab. Ist eine Verhandlung vor Gericht unausweichlich, bereiten wir uns professionell mit Ihnen darauf vor. Die Erhaltung Ihrer Freiheit ist dabei immer oberstes Ziel.
Höchste Spezialisierung
Effektive Strafverteidigung beim Delikt „Kinderpornographie“ braucht Vertrauen. Und technisches Know-How. Meta-Daten, Browser-Cache und Hash-Werte sind Begriffe, die spezialisierten Anwälten für Sexualstrafrecht, die § 184b StGB effektiv verteidigen wollen, nicht fremd sein dürfen. Wir drehen in der Ermittlungsakte jeden Stein um, hinterfragen Sachverständigengutachten und machen Beweisverwertungsverbote geltend.

Philipp Hillingmeier
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Hillingmeier schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht in Leipzig – häufig in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder im Zusammenhang mit inkriminierten Daten (§ 184b StGB).

Svenja Dörge
Rechtsanwältin Dörge steht für engagierte Strafverteidigung, bei der nicht nur juristische Exzellenz, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht. Ihr Schwerpunkt liegt ebenfalls in der Verteidigung beim Vorwurf von Sexualdelikten in Leipzig.
