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Wir verteidigen sie beim Tatvorwurf Kinderpornographie

Unsere Expertise bei inkriminierten Daten

Der Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) oder „Jugendpornographie“ (§ 184c StGB) ist politisch wie rechtlich sehr sensibel. Viele Verfahren beginnen nach einer Meldung des amerikanischen NCMEC mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Strafverteidigung braucht hier Fingerspitzengefühl. Und Erfahrung. Wir sind auf die Verteidigung im Bereich inkriminierter Dateien spezialisiert. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an und loten Möglichkeiten einer Einstellung des Verfahrens aus. Immer gilt: Ihre Freiheit hat oberste Priorität.

Immer auf Stand

Das Recht rund um §§ 184b, 184c StGB verändert sich stetig – wir verfolgen jede Gesetzesänderung und aktuelle Rechtsprechung konsequent und aus erster Hand. So verteidigen wir Sie stets auf Grundlage des neuesten rechtlichen Standes, nicht mit veraltetem Wissen. Diese fachliche Aktualität ist gerade in diesem sensiblen Rechtsgebiet entscheidend für eine wirksame Verteidigung.

Jederzeit erreichbar

Ist Ihr Handy beschlagnahmt worden, sind wir dennoch für Sie erreichbar – Beratungen bieten wir auch bequem per Zoom an. Statt umständlich in der Kanzlei anzurufen, buchen Sie Ihren Termin einfach über unseren digitalen Buchungskalender – schnell, unkompliziert und rund um die Uhr.

Zuverlässig vertraulich

Vorwürfe im Zusammenhang mit § 184b StGB oder § 184c StGB sind für Betroffene und ihr Umfeld hochsensibel – Diskretion hat für uns daher oberste Priorität. Wir übernehmen Ihre Verteidigung mit größter Vertraulichkeit, ohne Vorverurteilung und mit vollem juristischen Sachverstand. Gerade in solchen Verfahren ist frühzeitiges, besonnenes Handeln entscheidend, um Ihre Rechte konsequent zu wahren. Verlassen Sie sich auf eine zuverlässige Verteidigung, die Ihre Situation ernst nimmt und professionell begleitet.

Höchste Spezialisierung

Effektive Strafverteidigung beim Delikt „Kinderpornographie“ kommt nicht ohne fundiertes Fachwissen, Erfahrung, sowie technisches Know-How aus. Meta-Daten, Browser-Cache und Hash-Werte sind Begriffe, die wir als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht genau kennen. Wer Vorwürfe nach § 184b StGB und § 184c StGB effektiv verteidigen will, muss zudem immer auf dem neuesten Stand bleiben. Wir bilden uns stetig fort und drehen in der Ermittlungsakte jeden Stein um, hinterfragen Sachverständigengutachten und machen Beweisverwertungsverbote geltend. Für Ihre Freiheit.

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Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Leipzig

Philipp Hillingmeier

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Hillingmeier schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht in Leipzig – häufig in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder im Zusammenhang mit inkriminierten Daten (§ 184b StGB).

Svenja Dörge
Ihre Fachanwältin für Strafrecht in Leipzig

Svenja Dörge

Rechtsanwältin Dörge steht für engagierte Strafverteidigung, bei der nicht nur juristische Exzellenz, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht. Ihr Schwerpunkt liegt ebenfalls in der Verteidigung beim Vorwurf von Sexualdelikten (insbesondere Verteidigung beim Tatvorwurf kinder- und jugendpornographische Inhalte) in Leipzig.

Unsere Mandanten haben es erlebt. Hier erzählen sie davon.

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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FAQ

Damit Sie schnell Klarheit haben: Unsere wichtigsten Fragen & Antworten.

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