Unsere Expertise bei inkriminierten Daten
Der Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB) oder „Jugendpornographie“ (§ 184c StGB) ist politisch wie rechtlich sehr sensibel. Viele Verfahren beginnen nach einer Meldung des amerikanischen NCMEC mit einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Strafverteidigung braucht hier Fingerspitzengefühl. Und Erfahrung. Wir sind auf die Verteidigung im Bereich inkriminierter Dateien spezialisiert. Wir begleiten das Strafverfahren von Anfang an und loten Möglichkeiten einer Einstellung des Verfahrens aus. Immer gilt: Ihre Freiheit hat oberste Priorität.
Immer auf Stand
Das Recht rund um §§ 184b, 184c StGB verändert sich stetig – wir verfolgen jede Gesetzesänderung und aktuelle Rechtsprechung konsequent und aus erster Hand. So verteidigen wir Sie stets auf Grundlage des neuesten rechtlichen Standes, nicht mit veraltetem Wissen. Diese fachliche Aktualität ist gerade in diesem sensiblen Rechtsgebiet entscheidend für eine wirksame Verteidigung.
Jederzeit erreichbar
Ist Ihr Handy beschlagnahmt worden, sind wir dennoch für Sie erreichbar – Beratungen bieten wir auch bequem per Zoom an. Statt umständlich in der Kanzlei anzurufen, buchen Sie Ihren Termin einfach über unseren digitalen Buchungskalender – schnell, unkompliziert und rund um die Uhr.
Zuverlässig vertraulich
Vorwürfe im Zusammenhang mit § 184b StGB oder § 184c StGB sind für Betroffene und ihr Umfeld hochsensibel – Diskretion hat für uns daher oberste Priorität. Wir übernehmen Ihre Verteidigung mit größter Vertraulichkeit, ohne Vorverurteilung und mit vollem juristischen Sachverstand. Gerade in solchen Verfahren ist frühzeitiges, besonnenes Handeln entscheidend, um Ihre Rechte konsequent zu wahren. Verlassen Sie sich auf eine zuverlässige Verteidigung, die Ihre Situation ernst nimmt und professionell begleitet.
Höchste Spezialisierung
Effektive Strafverteidigung beim Delikt „Kinderpornographie“ kommt nicht ohne fundiertes Fachwissen, Erfahrung, sowie technisches Know-How aus. Meta-Daten, Browser-Cache und Hash-Werte sind Begriffe, die wir als spezialisierte Anwälte für Sexualstrafrecht genau kennen. Wer Vorwürfe nach § 184b StGB und § 184c StGB effektiv verteidigen will, muss zudem immer auf dem neuesten Stand bleiben. Wir bilden uns stetig fort und drehen in der Ermittlungsakte jeden Stein um, hinterfragen Sachverständigengutachten und machen Beweisverwertungsverbote geltend. Für Ihre Freiheit.

Philipp Hillingmeier
Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Hillingmeier schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht in Leipzig – häufig in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder im Zusammenhang mit inkriminierten Daten (§ 184b StGB).

Svenja Dörge
Rechtsanwältin Dörge steht für engagierte Strafverteidigung, bei der nicht nur juristische Exzellenz, sondern der Mensch im Mittelpunkt steht. Ihr Schwerpunkt liegt ebenfalls in der Verteidigung beim Vorwurf von Sexualdelikten (insbesondere Verteidigung beim Tatvorwurf kinder- und jugendpornographische Inhalte) in Leipzig.
Unsere Mandanten haben es erlebt. Hier erzählen sie davon.
FAQ
Damit Sie schnell Klarheit haben: Unsere wichtigsten Fragen & Antworten.


