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Wir verteidigen Sie im Betäubungsmittelstrafrecht.

Unsere Expertise im BtM-Strafrecht

Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstoßen zu haben? Bei Ihnen wurde durchsucht oder Sie haben bereits eine Vorladung oder Anhörung erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir setzen uns von Anfang an für Sie ein – damit Sie wieder ruhig schlafen können.

Höchste Spezialisierung

Betäubungsmittelverfahren folgen eigenen Regeln – von der Bewertung sichergestellter Mengen bis zur Einordnung als geringe oder nicht geringe Menge. Wir kennen die Feinheiten des BtMG und des KCanG genau und wissen, an welchen Stellen sich Verfahren erfolgreich angreifen lassen. Jeder Fall wird individuell analysiert, nicht nach Schema F behandelt. So finden wir auch dort Verteidigungsansätze, wo andere längst resignieren würden.

Erfahrung mit Ermittlungsbehörden

Wir vertreten Mandanten regelmäßig vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht – und kennen die Abläufe aus jahrelanger Praxis. Diese Erfahrung verschafft uns einen entscheidenden Vorteil bei der Einschätzung von Verfahrensausgängen und möglichen Verhandlungsspielräumen. Wir wissen, worauf es bei der Kommunikation mit Ermittlungsbehörden ankommt. Das gibt Ihnen Sicherheit in einer Situation, die für Sie neu und bedrohlich ist.

Sorgfalt im Detail

Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht entscheiden Verfahrensfehler oft über Erfolg oder Misserfolg einer Verteidigung. Wir prüfen akribisch, ob Durchsuchungen, Sicherstellungen oder Vernehmungen rechtmäßig erfolgt sind. Liegt ein Beweisverwertungsverbot vor, kann dies das gesamte Verfahren zu Ihren Gunsten verändern. Diese Sorgfalt im Detail macht oft den entscheidenden Unterschied.

Diskretion und individuelle Betreuung

Ein Verfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts ist für die meisten Mandanten eine Ausnahmesituation, die Existenzängste auslösen kann. Wir begegnen Ihnen dabei stets mit Respekt, Vertraulichkeit und ohne vorschnelle Urteile. Ihre Anliegen werden ernst genommen, Ihre Fragen zeitnah beantwortet. So stehen wir Ihnen nicht nur rechtlich, sondern auch menschlich zur Seite.

Besitz, Anbau, Handel und Erwerb von Betäubungsmitteln

Ihnen wird Besitz, Anbau, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verschaffen, Veräußerung und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe durch Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht.

Beschuldigter im Betäubungsmittelstrafverfahren?

Diese Ratschläge gilt es jetzt zu beachten.

Ruhe bewahren.

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht leicht fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage oder öffentliche Gerichtsverhandlung noch zu verhindern.

Schweigen.

Verweigern Sie die Aussage gegenüber den Ermittlungsbehörden. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Fachanwalt einschalten.

Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.

Hier können Sie sich von uns kostenfrei uns unverbindlich beraten lassen. Im Falle einer Mandatierung beantragen wir noch am selben Tag Akteneinsicht. Im weiteren Verlauf entwickeln wir für Sie eine effektive und individuelle Verteidigungsstrategie.

01 02 03

Unsere Mandanten haben es erlebt. Hier berichten sie davon.

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Diskretion.

Ihr Fall bleibt bei uns, wo er hingehört – vertraulich und ohne dass Dritte davon erfahren. Absolute Verschwiegenheit ist für uns kein Versprechen, sondern Grundprinzip unserer Arbeit.

Hartnäckigkeit.

Wir geben uns nicht mit dem ersten „Nein" zufrieden, sondern kämpfen bis zur letzten Instanz für Ihr Recht. Auch wenn andere längst aufgeben würden – wir bleiben dran, bis jede Möglichkeit ausgeschöpft ist.

Höchste Expertise.

Jahrelange Spezialisierung und tiefes Fachwissen machen uns zum starken Partner in komplexen Verfahren. Wir kennen nicht nur das Gesetz, sondern auch die Feinheiten, die über Erfolg und Misserfolg entscheiden.

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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.

FAQ

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