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Wir verteidigen Sie im Betäubungsmittelstrafrecht.

Unsere Expertise im Betäubungsmittelstrafrecht

Ihnen wird vorgeworfen, gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verstoßen zu haben? Bei Ihnen wurde durchsucht oder Sie haben bereits eine Vorladung oder Anhörung erhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir setzen uns frühzeitig für das bestmögliche Ergebnis für Sie ein.

Der erste Schritt entscheidet

Betäubungsmittelstrafsachen gehören zu den Verfahren, in denen die Weichen früh und oft unwiderruflich gestellt werden – durch Durchsuchungen, Telekommunikationsüberwachungen und verdeckte Ermittlungen. Wer hier nicht von Beginn an stark aufgestellt ist, verliert entscheidenden Boden. Unsere Fachanwälte für Strafrecht kennen die Ermittlungsmethoden der Behörden, die typischen Schwachstellen der Anklage – und nutzen beides konsequent zu Ihrer Verteidigung. Ob Besitz, Handel oder der Vorwurf der Bandenkriminalität: Wir analysieren, wo Ihr Fall angreifbar ist – und handeln.

Fachliche Expertise

BtM-Verfahren sind selten einfach gelagert. Sie bewegen sich oft im Spannungsfeld zwischen Besitz und Handeltreiben, zwischen Mittäterschaft und Beihilfe – mit erheblichen Konsequenzen für Strafrahmen und Verteidigungsstrategie. Hinzu kommen komplexe Beweislagen: verdeckte Ermittler, überwachte Kommunikation, Kronzeugenregelungen. Unsere Fachanwälte für Strafrecht kennen diese Verfahren in all ihren Facetten – und wissen genau, wo sich Spielraum für eine erfolgreiche Verteidigung ergibt.

Alles im Blick

Eine Verurteilung wegen einer Betäubungsmittelstraftat zieht häufig nicht nur strafrechtliche Konsequenzen nach sich – auch die Fahrerlaubnis gerät automatisch ins Visier. Behörden stellen in diesen Fällen regelmäßig die Fahreignung in Frage, selbst wenn der Vorwurf keinerlei Bezug zum Straßenverkehr hat. Entscheidend ist, diesen Nebenkriegsschauplatz von Beginn an mitzudenken und aktiv zu gestalten – denn wer hier zu spät reagiert, riskiert den dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis. Unsere Fachanwälte für Strafrecht behalten beide Fronten im Blick: das Strafverfahren und Ihre Fahrerlaubnis.

Individuelle Verteidigung

Kein BtM-Verfahren gleicht dem anderen. Ob Ersttäter oder laufendes Bewährungsverfahren, ob Kleinstmenge oder organisierte Strukturen – die Verteidigungsstrategie muss auf den konkreten Fall zugeschnitten sein, nicht auf die Schublade. Wir analysieren die Ermittlungsakte, hinterfragen die Beweismittel und entwickeln eine Strategie, die Ihren individuellen Umständen gerecht wird. Vom ersten Beratungsgespräch bis zum Abschluss des Verfahrens – wir sind an Ihrer Seite, mit klarem Kurs.

Besitz, Anbau, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verschaffen, Veräußerung und Erwerb von Betäubungsmitteln

Ihnen wird Besitz, Anbau, Handel, Ein- und Ausfuhr, Abgabe, Verschaffen, Veräußerung und Erwerb von Betäubungsmitteln (§ 29 BtMG) vorgeworfen? Bei uns erhalten Sie professionelle anwaltliche Hilfe durch Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht.

Was tun?

Anschuldigung im Betäubungsmittelstrafrecht?

Ruhe bewahren

Auch wenn es Ihnen angesichts der schweren Anschuldigungen sicherlich nicht einfach fällt: Behalten Sie einen klaren Kopf und bewahren Sie Ruhe!

Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern.
Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen ist es möglich, eine Anklage, Gerichtsverhandlung und Strafe noch zu verhindern.

Schweigen

Verweigern Sie die Aussage. Schweigen ist Ihr gutes Recht und darf im Strafverfahren nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.

Anwalt einschalten

Suchen Sie sich so schnell wie möglich einen auf Betäubungsmittelstrafrecht spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn Sie sich für unsere Kanzlei entscheiden, werden wir noch am selben Tag Akteneinsicht beantragen. Den Termin zur Vernehmung sagen wir für Sie ab. Wir entwickeln für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie.

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Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Rückhalt

In einem Strafverfahren braucht man mehr als juristische Expertise – man braucht echten Rückhalt. Wir stehen Ihnen zur Seite, nehmen Ihr Anliegen ernst und geben Ihnen Orientierung in einer schwierigen Situation.

Vertrauen.

Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit: Wir hören zu, informieren Sie transparent und zeigen Ihnen klar auf, welche Schritte folgen und welche Möglichkeiten wir haben.

Stärke.

Gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht treten wir stark auf – rechtlich fundiert und strategisch durchdacht.

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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie am besten direkt einen Termin zur Erstberatung in unserem Online-Kalender.

FAQ

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