Bei einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist. Auch bereits ab 0,3 Promille kann bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall eine Strafbarkeit vorliegen. Bei Fahren unter Drogeneinfluss gelten je nach Substanz eigene Grenzwerte. Die konkrete Strafe hängt von Vorbelastungen, Tatumständen und dem Verhalten im Ermittlungsverfahren ab – eine frühzeitige Verteidigung kann das Ergebnis oft deutlich beeinflussen.