bis 13 Jahre
Strafrechtlich handelt es sich bei unter 14-Jährigen um Kinder.
Eine Vorladung, Anhörung oder Anklage kann die Welt auf den Kopf stellen. Gerade für junge Beschuldigte stellt die Einleitung eines Strafverfahrens eine erhebliche (psychische) Belastung dar. Da in Jugendstrafverfahren prozessuale Besonderheiten zu beachten sind, ist fachliche Expertise häufig der Retter in der Not. Unsere auf Jugendstrafrecht spezialisierten Anwälte können Maßnahmen ergreifen, um derartige Verfahren frühzeitig zur Einstellung zu bringen.
Wer glaubt, Jugendstrafrecht sei „Strafrecht light“, unterschätzt die Konsequenzen erheblich. Jugendarrest, Jugendstrafe, Einträge ins Führungszeugnis, Führerscheinentzug – die Folgen eines Jugendstrafverfahrens können das weitere Leben eines jungen Menschen nachhaltig und weitreichend beeinflussen. Was heute als Jugendsünde abgetan wird, kann morgen den Berufseinstieg gefährden oder den Führerschein kosten.
Jugendstrafrecht ist ein ernstzunehmendes Spezialgebiet – und verlangt eine spezialisierte Verteidigung, die das weiß.
Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln – festgelegt im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht nicht die Bestrafung im Mittelpunkt, sondern die Frage: Wie wird verhindert, dass es wieder passiert?
Genau hier liegt der entscheidende Ansatzpunkt für eine erfahrene Strafverteidigung: Das JGG eröffnet Spielräume, die das Erwachsenenstrafrecht nicht kennt. Diversionsmaßnahmen, informelle Erledigungen, erzieherische Alternativen zur Strafe. Wer diese Möglichkeiten kennt und strategisch nutzt, kann Ergebnisse erzielen, die im allgemeinen Verfahrensrecht undenkbar wären.
Unsere Verteidiger entwickeln für jeden Fall eine individuelle Strategie – abhängig von der Persönlichkeit des Beschuldigten, seinem sozialen Umfeld und den konkreten Möglichkeiten, die das JGG bietet. Denn Jugendstrafrecht ist in den richtigen Händen kein Nachteil, sondern eine Chance.
Strafrechtlich handelt es sich bei unter 14-Jährigen um Kinder.
Ein Jugendstrafverfahren ist für Betroffene und ihre Familien oft eine der belastendsten Situationen überhaupt. Was jetzt zählt, ist nicht nur juristische Expertise – sondern ein Verteidiger, der die Lage kennt, klar kommuniziert und entschlossen handelt.
Wir legen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit. Jugendliche und Heranwachsende erhalten von uns klare Orientierung: Welche Schritte folgen? Welche Möglichkeiten bietet das JGG? Wo liegen die entscheidenden Hebel?
Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Fall – und den Menschen dahinter – wirklich zu verstehen. Eltern, Gegenüber Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Gericht treten wir stark auf – rechtlich fundiert, strategisch durchdacht und mit dem klaren Ziel, die Zukunft unserer Mandanten zu schützen.
Damit Sie schnell Klarheit haben: unsere wichtigsten Antworten.