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Ihre Anwälte für Sexualstrafrecht in Berlin

Die Polizei stand mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Tür? Sie haben eine Vorladung der Polizei wegen eines Sexualdelikts in Berlin erhalten? Jetzt ist schnelles Handeln geboten. Wir sind auf Sexualstrafrecht spezialisiert und verteidigen Beschuldigte in Berlin und Umgebung. Sprechen Sie noch heute mit unseren erfahrenen Anwälten für Strafrecht über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir geben Ihnen kurzfristig eine Ersteinschätzung zu Ihrem Fall – kostenfrei und vertraulich.

Konsequente Strafverteidigung in Berlin und Umgebung.

Unsere Anwälte für Strafrecht in Berlin verteidigen Sie gegen sämtliche Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft Berlin sowie die Strafgerichte in und um Berlin sind uns bestens bekannt.

Spezialisierung im Sexualstrafrecht

Delikte aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine hochspezialisierte Verteidigung. Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier und Rechtsanwältin Svenja Dörge sind Fachanwälte für Strafrecht und gehören zu den wenigen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidigern in Berlin. Wir warten nicht einfach ab, bis die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhebt. Eine Gerichtsverhandlung ist extrem belastend – gerade im Sexualstrafrecht. Mit umfassenden Schutzschriften wirken wir daher bereits im Ermittlungsverfahren auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hin.

Verteidigung bei Falschaussagen

Studien zeigen: In mindestens 20 % der Fälle gehen selbst Polizei und Staatsanwaltschaft von unzutreffenden Anschuldigungen aus – Berlin bildet da keine Ausnahme. Überlassen Sie die Bewertung der belastenden Aussage nicht allein der Staatsanwaltschaft Berlin, denn genau davon hängt ab, ob Ihr Fall vor Gericht angeklagt oder eingestellt wird. Falschaussagen lassen sich meist als solche erkennen – oft sind sie das Ergebnis von Fremd- oder Autosuggestion, nicht von bewusster Täuschung.

Spezialmaterie: Kinderpornographie

Vorwürfe im Zusammenhang mit „Kinderpornographie“ gem. § 184b StGB (bzw. „Jugendpornographie“ gem. § 184c StGB) sind besonders heikel. Gegenstand sind hier sog. „inkriminierten Daten“. Von einem Ermittlungsverfahren erfährt ein Beschuldigter meistens erst durch eine unangekündigte Hausdurchsuchung von der Polizei Berlin (nach einem Hinweis durch die US-amerikanische Organisation „NCMEC“). Wir sind spezialisiert auf diese Verfahren und verteidigen ohne Vorurteile.

Lesen hier mehr zur Verteidigung beim Vorwurf „Kinderpornographie“ (§ 184b StGB).

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Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Philipp Hillingmeier

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Philipp Hillingmeier schwerpunktmäßig im Sexualstrafrecht in Berlin – häufig in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen oder im Zusammenhang mit inkriminierten Daten (§ 184b StGB).

Svenja Dörge
Ihre Fachanwältin für Strafrecht in Berlin

Svenja Dörge

Rechtsanwältin Svenja Dörge ist ebenfalls Fachanwältin für Strafrecht und steht für durchsetzungsstarke Strafverteidigung mit dem erforderlichen Maß an Kreativität und Einfühlungsvermögen. Schwerpunktmäßig verteidigt sie im Sexualstrafrecht, unter anderem auch in Berlin.

Unsere Mandanten haben es erlebt. Hier erzählen sie davon.

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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Sexueller Übergriff / Vergewaltigung

Stehen Sie unter dem Verdacht einer sexuellen Straftat nach § 177 StGB – sei es wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung? Als Strafverteidiger mit ausgewiesenem Schwerpunkt im Sexualstrafrecht in Berlin setzen wir unsere gesamte Expertise für Ihre Verteidigung ein.

Ihnen wird eine Sexualstraftat vorgeworfen?

Diese Ratschläge gilt es jetzt unbedingt zu beachten.

Ruhe bewahren.

Bewahren Sie trotz der schweren Vorwürfe Ruhe einen kühlen Kopf! Unüberlegte Handlungen können im weiteren Verlauf weitreichende Folgen haben.

Schweigen.

Lassen Sie sich nicht zu einer Aussage hinreißen. Auch wenn Sie den Druck verspüren, sich rechtfertigen zu wollen – alles, was Sie sagen, kann und wird später gegen Sie verwendet werden.

Erinnerungen festhalten.

Sofern Ihnen mitgeteilt wurde, welches Geschehen dem Tatvorwurf zugrunde liegt, sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll anfertigen.

Strafverfahren im Sexualstrafrecht sind häufig langwierig. Ein Gedächtnisprotokoll hilft, wichtige Details und Zusammenhänge für die spätere Verteidigung im Strafverfahren zu konservieren.

Fachanwalt einschalten.

Vereinbaren Sie hier noch heute einen kostenfreien und unverbindlichen Erstberatungstermin mit uns. Als Fachanwälte für Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualstrafrecht besprechen wir mit Ihnen die weiteren Schritte und entwickeln eine effektive und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.

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Spezialisiert. Abgestimmt. Effektiv.

Wir denken Strafverteidigung weiter.

Unser Team vereint Experten für jedes Gebiet des Strafrechts. In komplexen Verfahren arbeiten wir Hand in Hand. Sie möchten mit uns sprechen? Buchen Sie jetzt Ihren Wunschtermin für eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung.