Der frühestmögliche Beginn der Verteidigung ist entscheidend: Je früher wir handeln, desto größer sind die Chancen, das Strafverfahren bereits im Ermittlungsverfahren – also vor einer Anklageerhebung beim zuständigen Berliner Strafgericht – zur Einstellung zu bringen. Wir begleiten Sie engmaschig durch das gesamte Ermittlungsverfahren. Bei richterlichen Zeugenvernehmungen – etwa am Amtsgericht Tiergarten oder im Berliner Childhood-Haus – sind wir persönlich zugegen und nehmen unser Fragerecht aktiv wahr. Vor Abschluss der Ermittlungen erstatten wir gegenüber der Staatsanwaltschaft eine ausführliche schriftliche Stellungnahme zu sämtlichen Vorwürfen.
Dabei ist aussagepsychologisches Fachwissen unverzichtbar: Belastungsaussagen werden von uns systematisch auf ihre Glaubhaftigkeit untersucht – auf innere Widersprüche, Unstimmigkeiten im Randgeschehen und Merkmale, die gegen einen echten Erlebnishintergrund sprechen. Ergänzend prüfen wir das vorgeworfene Verhalten auf seine strafrechtliche Relevanz. Nicht selten ergibt diese Prüfung, dass selbst bei Wahrunterstellung der Zeugenaussage kein strafbares Verhalten vorlag – etwa weil ein entgegenstehender Wille für den Beschuldigten objektiv nicht erkennbar gewesen ist.
Alle diese Gesichtspunkte fließen in unsere fundierten Einstellungsanträge an die Berliner Staatsanwaltschaft ein. Wie wir im Einzelnen vorgehen würden, erläutern wir Ihnen gern in einem vertraulichen Erstgespräch.