# Ihre Anwälte für Strafrecht
Wir als Strafverteidiger wissen: Die Welt steht Kopf, sobald man mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert wird. Im Strafrecht geht es immer um viel. Manchmal sogar um alles. Umso wichtiger ist es, bestenfalls so früh wie möglich hochspezialisierte und vertrauensvolle Rechtsanwälte seiner Seite zu haben.
Strafverteidigung erfordert tiefes Fachwissen und reichlich Erfahrung. Entscheidend ist es, Ermittlungsbehörden und der Justiz stets einen Schritt voraus zu sein.
Wir sind ausschließlich auf Straf- und Strafprozessrecht spezialisiert und bezüglich Rechtsprechung und Gesetzgebung immer auf dem neuesten Stand.
Auch in Ihrer Angelegenheit setzen wir alles daran, das Strafverfahren schnellstmöglich zu einem guten Abschluss zu bringen.
Wir stehen an Ihrer Seite. Ob kurzfristige Beratungsgespräche oder erste Hilfe bei Ermittlungsmaßnahmen – wir sind für Sie da und wir geben alles.
Wir wissen: Kein Fall ist wie der andere. Deshalb erarbeiten wir eine individuelle und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie.
Selbstverständlich informieren wir Sie über jeden unserer Schritte. Gute Erreichbarkeit und Transparenz zählen zu unseren Grundsätzen.
Wir haben unseren eigenen Stil. Wir wissen, was wir tun und tun es auf unsere Weise. Unabhängig von der Justiz.
Es geht hier um Sie und den bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens. Wir können diplomatisch sein, aber auch durchsetzungsstark. Genau das erlaubt es uns, in jeder Situation Ihre Rechte souverän vertreten zu können.
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Das sagen unsere Mandanten
# Unsere Standorte
Hochspezialisierte Strafverteidigung von Lüneburg bis Leipzig: Als Anwälte für Strafrecht verteidigen wir überwiegend an unseren Kanzleistandorten in Lüneburg, Berlin und Leipzig. In Einzelfällen verteidigen wir auch bundesweit.
# Häufig gestelltE Fragen
Wann benötige ich einen Strafverteidiger?
Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, wissen Sie, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Möglicherweise mussten Sie auch die Erfahrung einer Hausdurchsuchung durch die Polizei machen. Wir empfehlen, frühstmöglich einen auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Je früher ihr Anwalt aktiv wird, umso besser stehen die Chancen das Strafverfahren zur Einstellung zu bringen und damit eine Anklage und öffentliche Gerichtsverhandlung zu verhindern.
Steht ein Strafverteidiger unter Schweigepflicht?
Ja, jeder Anwalt ist zur unbedingten Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch schon für das Erstgespräch - unabhängig davon, ob Sie ihn letztlich mandatieren oder nicht. Sie können ihm deshalb ehrlich und offen Ihren Fall schildern - Sie müssen es aber nicht. Immer gilt: Unsere Aufgabe ist ausschließlich Ihre rechtlichen Interessen zu vertreten und das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Wir sind - natürlich in den Grenzen des Berufsrechts - nur Ihrem Interesse verpflichtet!
Wahl- oder Pflichtverteidiger: Was hat es damit auf sich?
Je nach Sachverhalt und Schwere der Ihnen vorgeworfenen Straftat, kann Ihnen vom Gericht spätestens für die öffentliche Hauptverhandlung ein Anwalt als Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden, sofern Sie nicht vorher selbst einen Anwalt (= Wahlverteidiger) beauftragt haben.
Die Vorteile eines Wahlverteidigers: Sie können zunächst selbst entscheiden, wer Sie vertritt. Eine frühzeitige und umfangreiche Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren wird in aller Regel nur ein Wahlverteidiger leisten können.
Der buchstäbliche Preis für den Wahlanwalt: Sie müssen mit dem Wahlverteidiger ein Honorar vereinbaren und ihn auch direkt bezahlen. Was viele nicht wissen: Im Falle einer Verurteilung holt sich der Staat das verauslagte Honorar auch für einen Pflichtverteidiger vom Beschuldigten zurück. Ein Pflichtverteidiger ist also auch nicht grundsätzlich kostenlos.
Was kostet ein Strafverteiger?
Es kommt ganz auf Ihren Fall bzw. dessen Komplexität und somit auf den Zeitaufwand an. Unsere Anwälte für Strafrecht rechnen in komplexen Fällen auf Basis eines marktüblichen Stundensatzes ab. Wenn sich der Aufwand bereits einschätzen lässt, bieten wir auch einen pauschalierten Festpreis an. Das gewährleistet Planungssicherheit.
Grundsätzlich gilt: Eine Erstberatung ist bei unseren Anwälten für Strafrecht immer kostenfrei und unverbindlich. In dem Gespräch werden wir auch das anfallende Honorar für den Fall einer Mandatierung thematisieren.
Für welchen Anwalt soll ich mich entscheiden?
Entscheidend ist, dass Sie ein gutes Gefühl haben und Ihrem Anwalt vertrauen. Neben fachlicher Kompetenz im Strafrecht und Erfahrung sind deshalb für viele Mandanten auch Einfühlungsvermögen, Transparenz und eine allgemeinverständliche Kommunikation wichtig.
Auf welche Gebiete des Strafrechts sind Sie spezialisiert?
Wir sind spezialisiert im Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht (BtM-Strafrecht), Jugendstrafrecht und allgemeinen Strafrecht. Jeder Anwalt bei uns hat eigene Schwerpunkte, sodass wir insgesamt nahezu alle Rechtsgebiete des Strafrechts abdecken können.
Wie lange dauert es, bis Sie mir rechtlich zur Seite stehen?
Wenn wir uns im ersten Gespräch beidseitig für eine Übernahme des Falls entscheiden, werden wir sofort aktiv. Noch am selben Tag können wir ggf. einen Vorladungstermin absagen und Akteneinsicht beantragen. Ihr Anwalt für Strafrecht steht Ihnen fortan persönlich zur Seite und ist für Sie erreichbar.
Was sind die nächsten Schritte nachdem ich Sie beauftragt habe?
Ihr Anwalt wird umgehend Akteneinsicht beantragen, ggf. bestehende Vernehmungstermine absagen und klarstellen, dass die Korrespondenz mit Ermittlungsbehörden nunmehr über unsere Kanzlei läuft. Die Ermittlungen begleiten wir von nun an auf Schritt und Tritt, z.B. ermittlungsrichterliche Vernehmungen von Zeugen. Nach Abschluss der Ermittlungen haben wir das Recht umfassend Stellung zu nehmen. Ob es sinnvoll ist, Ihre Sicht der Dinge zur Akte zu reichen, entscheiden wir nach Akteneinsicht. Mitunter kann es ratsam sein, "nur" eine rechtliche Würdigung der Ermittlungsergebnisse vorzunehmen, verbunden mit dem Antrag an die Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.
Welche Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung gibt es?
Gelingt es herauszuarbeiten, dass der Akteninhalt für eine Verurteilung vor Gericht nicht ausreichend sein wird, muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts zur Einstellung bringen (§ 170 Abs. 2 StPO). Das ist ähnlich wie ein "Freispruch", setzt jedoch schon im Ermittlungsverfahren an.
Solange es nicht um Verbrechen geht, kann die Staatsanwaltschaft von der weiteren Strafverfolgung auch wegen Geringe der Schuld oder gegen (Geld-)Auflage (§§ 153, 153a StPO) absehen. Kurz gesagt geht es darum, einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln.
Die Vorteile einer Einstellung des Verfahrens? Es kommt gerade nicht zu einer Verurteilung und Vorstrafe. Sowohl das Bundeszentralregister als auch das Führungszeugnis bleiben damit ohne Eintragung.
Was ist, wenn schon Anklage erhoben wurde?
Eine Anklage ist nicht zu verhindern oder es liegt Ihnen bereits eine Anklageschrift vor? Das Kind ist noch nicht in den Brunnen gefallen. Bei Vergehensvorwürfen (= unter ein Jahr Freiheitsstrafe als Mindeststrafandrohung) kann oftmals eine Einstellung des Verfahrens noch vor Gericht verhandelt werden. Das gilt insbesondere, wenn Sie nicht vorbestraft sind oder Jugendstrafrecht Anwendung findet. Kommt eine Einstellung nicht in Betracht, lassen sich mögliche Rechtsfolgen mit Gericht und Staatsanwaltschaft verhandeln oder es gilt für einen Freispruch zu kämpfen. Ihre Freiheit hat immer oberste Priorität.
Wo können Sie mich vertreten?
Schwerpunktmäßig vertreten wir an unseren Kanzleisitzen und ihrer Umgebung. Für unsere Kanzlei für Strafrecht in Leipzig schließt dies ausdrücklich auch Halle (Saale) ein. In besonders gelagerten Einzelfällen vertreten wir auch bundesweit.