# Ihre Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Vorladung bekommen haben.

 Fachanwälte für Strafrecht

 Spezialisiert im BtM-Strafrecht

 Individuelle Verteidigungsstrategie

Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung

Womit wir Ihnen als Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin helfen können

Was zählt unter das Betäubungsmittelstrafrecht, und was nicht? Die Abgrenzung von allgemeinem Strafrecht, Jugendstrafrecht und weiteren Bereichen ist oft gar nicht so einfach – vor allem, wenn man mit dem Thema noch keine Berührungspunkte hatte. Als spezialisierte Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin klären wir einmal die wichtigsten BtM-Verstöße, bevor wir darauf eingehen, welche Schritte Sie als Erstes gehen müssen.

Besitz von Betäubungsmitteln

Schon geringe Mengen eines Betäubungsmittels können strafbar sein – auch bei Eigenbedarf. Unsere Fachanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin prüfen, ob das Verfahren eingestellt werden kann, und verhindern überzogene Maßnahmen wie Führerscheinentzug oder Einträge im Führungszeugnis. Gerade Ersttäter profitieren von unserer gezielten Verteidigungsstrategie.

Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

Handeltreiben wird streng verfolgt – selbst bei kleinen Mengen oder in Freundeskreisen. Unsere Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin setzen alles daran, Tatnachweise zu erschüttern, Zeugenaussagen zu hinterfragen und Spielräume für Verfahrenseinstellungen oder Strafmilderung zu nutzen. Eine präzise Analyse ist hier entscheidend.

Einfuhr von Betäubungsmitteln

Grenzüberschreitender Drogenbesitz oder -versand – ob über die Post, einen Kurier oder eigenmächtiges Verhalten – als „Einfuhr“ strafrechtlich besonders schwer wiegen. Als Fachanwälte für Strafrecht mit Schwerpunkt Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin klären wir, ob ausreichende Beweise vorliegen, prüfen Zuständigkeiten und zielen auf eine Einstellung des Verfahrens ab. Freiheitsstrafen können oft sogar ganz verhindert werden.

Täterschaft oder Beihilfe?

Nicht nur (Haupt-)Täter geraten ins Visier – auch Unterstützer oder Mitwisser. Wer Räumlichkeiten bereitstellt, Transporte organisiert oder in sonstiger Weise unterstützend tätig wird, kann schnell als Gehilfe gelten. Unsere Anwälte für BtM-Verstöße in Berlin trennen aktiv Rollen, verteidigen Ihre Position und verhindern, dass Sie für das Handeln anderer verurteilt werden.

Ermittlungen gegen Jugendliche oder junge Erwachsene

Jugendliche oder junge Erwachsene geraten häufig durch Konsum oder Gruppendruck ins Visier der Ermittler. Wir nutzen die Möglichkeiten des Jugendstrafrechts – mit Fokus auf eine Einstellung des Verfahrens ohne Eintrag im Führungszeugnis. Unsere Verteidigung schützt nicht nur juristisch, sondern auch biografisch.

Öffentliches Interesse und mediale Aufmerksamkeit

Drogenverfahren erregen oft Aufmerksamkeit – vor allem bei größeren Mengen oder prominenten Personen. Wir schützen Ihre Privatsphäre, verhindern Vorverurteilungen und vertreten Sie diskret. Unsere Kommunikation mit Behörden und Medien ist klar, kontrolliert und auf Ihre Interessen fokussiert.

Vorwurf erhalten? Dann tun Sie jetzt Das

1. Ruhe bewahren – nicht vorschnell reagieren

So beängstigend die Situation auch ist: Panik oder impulsive Reaktionen verschlimmern meist alles. Keine Erklärungen, keine Schnellschüsse – stattdessen gilt: Schweigen, tief durchatmen und Kontakt zu uns aufnehmen. Wir übernehmen ab hier – strukturiert, erfahren und mit klarem Blick.

2. Nichts sagen – ohne anwaltlichen Beistand

Auch wenn der Druck hoch ist: Kein Wort gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden, bevor wir nicht Akteneinsicht hatten. Selbst gut gemeinte Aussagen können Ihnen schaden. Wir klären die Lage und entscheiden mit Ihnen, ob und wann ein Gespräch sinnvoll ist – oder besser nicht.

3. Kontakt aufnehmen – sofort und diskret

Hausdurchsuchung, Vorladung oder Anklage? Dann sollte keine Zeit verloren werden. Je früher wir eingebunden sind, desto besser können wir steuern, schützen und aufklären. Wir prüfen Unterlagen, sprechen mit Behörden und sichern Ihre Rechte – bevor das Verfahren eine Eigendynamik entwickelt. Sichern Sie sich sofort eine BtM-Rechtsberatung in Berlin!

Was wir als Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin für Sie tun können

Sofortige Akteneinsicht beantragen


Nach der Mandatierung fordern wir umgehend Akteneinsicht an. Nur mit vollständigem Einblick in die Ermittlungsergebnisse lässt sich eine fundierte Strategie entwickeln. Unsere Anwälte für Drogendelikte in Berlin analysieren den Stand des Verfahrens, prüfen Beweise und ermitteln, welche Optionen sich in der konkreten Situation bieten.

Justitia vor einer Regelwand
Strafrecht Strategie

Rechtliche Bewertung der Lage


Wir bewerten die rechtliche Situation: Liegt ein Anfangsverdacht vor? Welche Normen stehen im Raum? Welche Strafandrohung droht wirklich? Aus dieser Analyse entsteht die erste Verteidigungslinie – individuell, realistisch und immer mit Blick auf eine frühzeitige Beendigung des Verfahrens.

Kommunikation mit Behörden steuern


Als Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin übernehmen wir die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und gegebenenfalls Gericht. Ziel ist es, die Eskalation zu verhindern, unnötige Maßnahmen zu stoppen und Ihre Position abzusichern. Von diesem Moment an sprechen Sie nicht mehr selbst – sondern wir, strategisch und klar.

Schreibtisch mit kleiner Waage

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Wir helfen von Anfang an.

Wir bringen echte Erfahrung mit.

Wir sind höchst spezialisiert.

Strafverteidigung mit Haltung


Wir sind Hillingmeier | Dörge – Strafverteidiger mit Kanzleistandorten in Leipzig, Berlin und Lüneburg. Als erfahrene Rechtsanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin und weiteren Städten stehen wir Menschen zur Seite, die sich plötzlich mit schwerwiegenden Vorwürfen konfrontiert sehen – etwa wegen Besitz, Abgabe, Handel oder Einfuhr von Betäubungsmitteln. Unsere Arbeit beginnt da, wo andere zögern: bei Hausdurchsuchungen, Untersuchungshaft oder komplexen Ermittlungsverfahren. Dabei bringen wir nicht nur juristische Präzision, sondern auch Ruhe, Klarheit und Menschlichkeit mit. Wir wissen, dass es im Betäubungsmittelstrafrecht oft um mehr geht als Paragrafen – nämlich um Existenzen, Lebenswege und Perspektiven. Genau deshalb hören wir zu, prüfen jedes Detail und kämpfen mit Überzeugung für Ihre Rechte. Ob es um die Verteidigung vor Gericht oder das Ziel einer schnellen Einstellung geht: Wir handeln strategisch – mit Weitsicht, Erfahrung und vollem Einsatz. Bei uns sind Sie nicht allein. Wir sind da, wenn’s drauf ankommt.

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Zwischen Justiz und Lebensrealität: Strafrecht braucht Kontext


Nicht jeder, der mit Betäubungsmitteln zu tun hat, ist kriminell – oft liegen persönliche Krisen, Abhängigkeit oder jugendlicher Leichtsinn zugrunde. Als Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin verstehen wir, dass Strafverfahren nicht immer gerecht verlaufen. Gerade bei Ersttätern oder Konsumenten ohne Vorstrafen setzen wir uns in bestimmten Fällen für differenzierte Lösungen ein – etwa Diversion, Therapie statt Strafe oder Einstellung wegen Geringfügigkeit. Unser Anspruch: Strafverteidigung, die den Menschen sieht – nicht nur den Vorwurf. Denn nur, wer den Kontext kennt, kann sinnvoll verteidigen. Wir vertreten Sie mit Klarheit, Empathie und Entschlossenheit – im Gerichtssaal wie schon lange Zeit davor.

Rechtsanwälte für Sexualstrafrecht: Svenja Dörge und Philipp Hillingmeier

FAQ

Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, hat oft mehr Fragen als Antworten. Deshalb klären wir als Anwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin wichtige Punkte, die in einem ersten Gespräch oft gestellt werden.

 

Das hängt stark von der Menge, Art der Substanz und dem konkreten Vorwurf ab (Besitz, Handel, Einfuhr etc.). Möglich sind Geldstrafen, Freiheitsstrafen mit oder ohne Bewährung – aber auch Einstellungen bei geringer Schuld. Als erfahrene Fachanwälte für Betäubungsmittelstrafrecht in Berlin beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Ausgangslage.

Nicht zwingend. Gerade bei erstmaligen Verstößen oder geringen Mengen besteht die Möglichkeit, das Verfahren ohne Eintragung zu beenden. Wir setzen uns für das beste Ergebnis ein – insbesondere im Hinblick auf Ihre berufliche und persönliche Zukunft.

 

Wird jemand im öffentlichen Raum mit Betäubungsmitteln angetroffen, leitet die Polizei oft ein Verfahren ein. Je nach Menge und Verhalten vor Ort kann es zu Durchsuchungen oder weiteren Maßnahmen kommen. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit – und ob das Verfahren eingestellt werden kann.

 

Das hängt vom Stand der Ermittlungen ab. In vielen Fällen ist Schweigen die beste Strategie – zumindest bis zur Akteneinsicht. Wir beraten Sie individuell, wann eine Aussage nützt – und wann sie Ihre Lage nur verschlechtern würde.

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