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Hausdurchsuchung - was tun?
Plötzlich steht die Polizei vor der Tür. Es klingelt meist früh morgens. Mal sind sie zu zweit, mal steht einem sogar eine Handvoll Beamte gegenüber. Der erste Impuls einer beschuldigten Person ist meist Panik. Dann wächst das Bedürfnis, sich zu verteidigen oder zu rechtfertigen. Doch genau hier ist es wichtig, einen kühlen Kopf und Ruhe zu bewahren. Ermittlungsbehörden suchen nach Beweismitteln, die sie gegen Sie verwenden können. Und protokollieren den gesamten Vorgang der Durchsuchung.
Eine Hausdurchsuchung ist eine sehr belastende und beängstigende Situation. Sie kann sehr überfordernd sein – vor allem, wenn man zuvor noch nie mit der Polizei zu tun gehabt hat. Aber wie verhalte ich mich im Falle einer Durchsuchung richtig?
1. Ruhe bewahren
Keine Panik, keine Diskussion – verhalten sie sich ruhig und sachlich. Vermeiden Sie jede Form von Widerstand, auch verbalen.
Warum?
Unüberlegte Aussagen oder aggressives Verhalten können später gegen Sie verwendet werden oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wie eine Einleitung eines weiteren Verfahrens (z.B. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte) nach sich ziehen.
2. Schweigen
Die Beamten müssen Sie darüber belehren, dass Sie nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache zu machen. Wichtig: Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf. Erklären Sie, dass Sie (zunächst) von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Auch wenn Sie unschuldig sind: Machen Sie sich keine Sorgen, dass ein Schweigen für Sie später nachteilige Auswirkungen hat, denn Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Dies besagt der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare).
Die Formulierung „Ich mache derzeit von meinem Schweigerecht Gebrauch“ genügt.
Antworten Sie während der Durchsuchung auch nicht auf beiläufige Fragen (z.B. Fragen zu Orten, an denen Sie sich aufhalten, ihren letzten Urlaub oder persönlichen Verhältnissen, insbesondere Beruf).
Warum?
Die Beamten sind auf die Hausdurchsuchung vorbereitet, sie werden überrumpelt. Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Auch vermeintlich harmlose Aussagen können missverstanden oder falsch interpretiert und protokolliert werden. Ist eine Aussage erstmal in der Ermittlungsakte, dann wird sie im gesamten Strafverfahren eine Rolle spielen.
3. Durchsuchungsbeschluss verlangen
Erfragen Sie, wer die Durchsuchung angeordnet hat und lassen Sie den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen und wenn möglich: kopieren Sie ihn.
Sofern Ihnen ein Durchsuchungsbeschluss ausgehändigt wird, überprüfen Sie Namen, Adresse und den konkreten Tatvorwurf. Achten sie auch auf bestimmte Räume, die für die Durchsuchung freigegeben sind und welche Gegenstände umfasst sind. Der Beschluss darf nicht länger als 6 Monate alt sein.
Warum?
Nur bei Gefahr im Verzug darf ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden. Der Beschluss zeigt, worauf sich die Maßnahme stützt und welche konkreten Handlungen der Polizei umfasst sind.
4. Anwaltlicher Rat
Kontaktieren Sie einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt. Auch wenn die Polizei die Durchsuchung bis zum Eintreffen des Anwalts zwar nicht pausieren muss, ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung geboten.
Warum?
Ein Anwalt kann Sie sofort beraten und sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – auch während der laufenden Durchsuchung. Bestenfalls übermitteln Sie Ihrem Strafverteidiger direkt den Durchsuchungsbeschluss, um dessen Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
5. Zeugnisverweigerungsrecht von Angehörigen
Auch Ihre Angehörigen, die sich möglicherweise in der Wohnung befinden, haben bei einer Hausdurchsuchung ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 StPO. Sie dürfen die Aussage verweigern, wenn sie nahe Angehörige im Sinne des § 52 Abs. 1 StPO sind oder sich sogar selbst durch eine Aussage belasten könnten (§ 55 Abs. 1 StPO).
Warum?
Eine Person Ihres Vertrauens kann zwar als wichtiger Zeuge in Bezug auf die Durchführung der Durchsuchung oder den Tatvorwurf dienen. Dennoch gilt auch hier: In der dynamischen und spontanen Situation ist Ruhe und ein taktisches Vorgehen das Mittel der Wahl. Eine Zeugenaussage kann auch noch nach der Durchsuchung getätigt werden.
6. Dokumentation
Machen Sie sich Notizen: Wer ist anwesend? Wie viele Beamte sind vor Ort? Was wird durchsucht? Notieren Sie sich – wenn möglich – die Namen der Beamten. Dokumentieren Sie auch konkret den Beginn und das Ende der Durchsuchung. Sollten sich die Beamten auffällig verhalten haben und z.B. auch an ungewöhnlichen Orten durchsucht oder sich für ungewöhnliche Gegenstände interessiert haben, halten Sie dies unbedingt schriftlich fest.
Warum?
Diese Notizen können der Strafverteidigung später helfen, das Vorgehen zu prüfen und ggf. dagegen vorgehen zu können.
7. Mitnahme von Gegenständen
Lassen Sie sich genau auflisten, was beschlagnahmt wurde und das Sicherstellungsprotokoll aushändigen. Unterschreiben Sie nichts und erklären Sie auch nicht Ihre ausdrückliche Zustimmung.
Sie können außerdem Passwörter oder PINs für Ihre Geräte zurückhalten, allerdings entsteht hierdurch ein zeitlicher und finanzieller Mehraufwand für die Ermittler, da die Geräte dann aufwändig ausgewertet werden müssen. Die Kosten würden Ihnen im Falle einer Verurteilung auferlegt werden.
Warum?
Anhand des Sicherstellungsprotokolls kann Ihre Verteidigung später nachvollziehen, welche Gegenstände beschlagnahmt wurden.
Fazit: Ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte
Eine Hausdurchsuchung ist kein Routinevorgang. Sie stellt einen tiefgreifenden Eingriff in die Privatsphäre und in grundlegende verfassungsrechtlich geschützte Rechte dar. Die Wohnung gilt laut Art. 13 GG als besonders geschützter Raum. Dass staatliche Stellen diesen betreten und durchsuchen dürfen, darf nur unter strengen Voraussetzungen geschehen. In der Regel nur mit richterlicher Anordnung und tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer Straftat (§ 102 StPO).
Deshalb ist es so wichtig, in einer solchen Situation achtsam zu handeln. Wer seine Rechte kennt, kann sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zur Wehr setzen und schützt sich selbst vor folgenschweren rechtlichen Nachteilen.
Denn klar ist auch: Eine Hausdurchsuchung ist kein Schuldspruch, sondern oft nur ein erster Schritt im Ermittlungsverfahren. Wer jetzt Ruhe bewahrt, schweigt und sich versierte anwaltliche Unterstützung sucht, kann im weiteren Verlauf erfahrungsgemäß auch alles zum Guten wenden und im besten Fall eine Verfahrenseinstellung erzielen.
Bei Ihnen wurde durchsucht?
Wir fordern die Ermittlungsakten an, prüfen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und wirken auf eine Einstellung Ihres Verfahrens hin – bestenfalls ohne belastende Gerichtsverhandlung. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Erstgespräch.