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Strafverteidiger Geldwäsche

Vorwurf der Geldwäsche? Wir verteidigen Sie in Leipzig, Halle und Umgebung.

Der Vorwurf der Geldwäsche nach § 261 StGB gehört zu den komplexesten Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts. Als erfahrene Strafverteidiger in Leipzig und Halle (Saale) stehen wir Ihnen zur Seite – von der ersten Vernehmung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens.

Was ist Geldwäsche?

Das Geldwäschegesetz (GwG) – das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten – bildet zusammen mit § 261 StGB den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche in Deutschland.

Der Straftatbestand der Geldwäsche erfasst verschiedene Handlungen im Zusammenhang mit Vermögenswerten, die aus Straftaten stammen. Dazu gehören insbesondere:

  • Das Verbergen oder Verschleiern der Herkunft inkriminierter Vermögenswerte
  • Das Sich-Verschaffen von bemakeltem Vermögen
  • Die Vereitelung der Sicherstellung solcher Vermögenswerte

Komplexe Ermittlungen in Geldwäscheverfahren

Geldwäscheverfahren sind regelmäßig durch umfangreiche Finanzermittlungen, internationale Rechtshilfeersuchen und die Auswertung großer Datenmengen gekennzeichnet. Dem können Anlagebetrugshandlungen im Rahmen eines Schneeballsystems mit einem Gesamtschaden von mehreren hundert Millionen Euro zugrunde liegen. Bereits im frühen Ermittlungsstadium kann der dingliche Arrest in erheblicher Höhe in das Vermögen angeordnet werden, um Ansprüche von Geschädigten zu sichern. Dies kann existenzbedrohende Auswirkungen haben.

Finanzagenten – Eine der häufigsten Erscheinungsform der Geldwäsche

Finanzagenten (auch „Money Mules“ genannt) sind Personen, die ihr Bankkonto für die Weiterleitung von Geldern zur Verfügung stellen. Sie werden häufig über Jobangebote im Internet angeworben, die mit Begriffen wie „Finanzmanager“, „Zahlungsabwickler“ oder „Homeoffice-Tätigkeit“ werben.

Die Tätigkeit als Finanzagent kann den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen. Hier ist gute Verteidigung gefragt. Es gilt gegen vorsätzliches – und auch nur leichtfertiges – Verhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft zu agumentieren.

Unsere Verteidigungsstrategie:

Die drei Säulen erfolgreicher Geldwäscheverteidigung

Angriff auf den Vorsatz

Nachweis fehlender Kenntnis oder Erkennbarkeit der deliktischen Herkunft, Darlegung, dass der Mandant von legaler Herkunft ausging und Widerlegung der Annahme, der Mandant habe illegale Herkunft für möglich gehalten

Verteidigung gegen den Vorwurf der Leichtfertigkeit

Selbst wenn der Vorsatznachweis scheitert, droht eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB: Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder 2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich um einen Gegenstand nach Absatz 1 handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wir wollen den Nachweis erbringen, dass keine objektiven Anhaltspunkte für illegale Herkunft vorlagen.

Abwehr der Einziehung – Schutz Ihres Vermögens!

Sofortige Anfechtung von Arrestbeschlüssen und Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft sind essenziell, denn gerade die Einziehung von Wertersatz kann existenzgefährdend sein, wenn der Mandant für Gelder haftbar gemacht werden soll, die er selbst gar nicht mehr hat. Engagierte Verteidigung ist hier besonders wichtig.

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Das sagen unsere Mandanten

Ich bin mit der Arbeit von Herrn Hillingmeier äußerst zufrieden. Von Anfang an habe ich mich kompetent beraten und bestens vertreten gefühlt. Die fachliche Expertise, die klare Kommunikation und die strukturierte Vorgehensweise haben mir in einer schwierigen Situation viel Sicherheit gegeben. Besonders geschätzt habe ich, dass ich mich als Mandant jederzeit ernst genommen und gut aufgehoben gefühlt habe. Ich kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt weiterempfehlen.
von L.A. am 23.02.2026
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Sehr kompetente und engagierte Strafverteidigerin! Hat meinen Fall mit Fachwissen und taktischem Geschick erfolgreich vertreten. Klare Empfehlung für alle, die eine starke Verteidigung brauchen!
von K.S. am 25.02.2025
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Ich habe mich bei Herrn Hillingmeier von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung und Betreuung waren jederzeit äußerst engagiert und professionell. Besonders hervorzuheben ist der sehr angenehme und respektvolle Umgang, der spürbar Druck aus der Situation genommen hat. Fragen wurden verständlich beantwortet, und die Erreichbarkeit war stets sehr gut. Insgesamt eine hervorragende rechtliche Unterstützung, mit sehr zufriedenstellenden Ergebnis, für die ich mich herzlich bedanke.
von B.M. am 21.01.2026
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Frau Rechtsanwältin Dörge hatte seit dem ersten Gespräch, Videotelefonie, mein vollstes Vertrauen. Sie hat nach der Beratung das Einstellungsverfahren angestrengt und auch erfolgreich abgeschlossen. Fachlich sehr kompetent. Man wurde über alle ihre Schritte gleichzeitig informiert. Ich kann Frau Dörge nur weiterempfehlen.
von M.Z. am 26.08.2025
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Ausgezeichnete und äußerst kompetente und gewissenhafte Arbeit von Herrn Hillingmeier. Ohne Einschränkung zu empfehlen!
von L.K. am 03.03.2025
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Ich bin Frau Dörge unendlich dankbar für ihre hervorragende Arbeit und Unterstützung. Sie hat sich mit großem Engagement und Fachwissen um meinen Fall gekümmert und mir in einer schwierigen Zeit zur Seite gestanden. Ihre Kommunikation war stets klar, professionell und dabei sehr menschlich. Dank ihrer Hilfe konnte mein Anliegen schnell und positiv geklärt werden. Ich kann Frau Dörge wärmstens empfehlen – eine kompetente, zuverlässige und einfühlsame Anwältin, die sich wirklich für ihre Mandanten einsetzt. Vielen Dank für alles!
von A.K. am 30.01.2025
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Frau Dörge ist ein herrvoragende Anwältin ich hatte zu jederzeit das Gefühl kompetent und sicher beraten zu werden, sie hat absolut tolle Arbeit geleistet und bei ihr ist man schlicht und ergreifend in guten Händen.
von F.S. am 04.12.2024
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Sehr kompetenter und engagierter Anwalt. Immer erreichbar, erklärt verständlich und kümmert sich wirklich um die Angelegenheit. Besonders positiv: das Ergebnis spricht für sich – professionell und zielführend. Klare Empfehlung.
von S.N. am 16.09.2025
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