Künstliche Intelligenz (KI) und Kinderpornografie

Künstliche Intelligenz (KI) vereinfacht den Zugriff auf kinderpornografisches Material und kann sogar kinderpornografische Inhalte erstellen. Die Kombination aus KI und der Anonymität des Internets lässt die Hürden sinken, um an inkriminierte Dateien zu gelangen. Dadurch steigt die Nachfrage hinsichtlich kinderpornografischer Inhalte stetig an, ebenso wie die einschlägigen Straftaten. Im Jahr 2022 sind die Fallzahlen im Bereich Kinderpornografie um 7,4 Prozent gestiegen, im Bereich Jugendpornografie sogar um 32,1 Prozent (vgl. Tagesschau, 05.01.2024).

Mit der zunehmenden Nutzung von künstlicher Intelligenz stellt sich nun die Frage, ob mit künstlicher Intelligenz generierte kinderpornografische Inhalte überhaupt von der aktuellen Gesetzeslage erfasst sind und welche neuen Herausforderungen und Chancen sich für die Strafverfolger durch KI im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ergeben.

Fallen KI-generierte kinderpornografische Inhalte unter das Strafgesetzbuch?

Die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischer Inhalte ist grundsätzlich in § 184b StGB geregelt. Eine zentrale Frage ist, ob und inwiefern künstlich erstellte kinderpornografische Inhalte unter diese Strafnorm fallen, da ja hierdurch kein „reales“ Kind geschädigt wird.

Auch wenn bei KI-generierten Inhalten meist keine real existierenden Kinder betroffen sind, sind Handlungen im Zusammenhang mit derartigen KI-generierten Abbildungen dennoch strafbar. Für diese Konstellationen gibt es die Vorschrift des § 184b Abs. 1 S. 2 StGB. Hier werden Handlungen im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten in den Fällen von Abs. 1 S. 1 Nummer 1 und 4 erfasst, die kein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben. Der Strafrahmen liegt zwischen drei Monaten und fünf Jahren Freiheitsstrafe und ist damit etwas geringer als der grundsätzlich vorgesehene Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach Abs. 1 Satz 1.

Meist sind KI-generierte Abbildungen wirklichkeitsnah, weil sich für einen durchschnittlichen Betrachter annehmen lässt, dass es sich um eine echte Abbildung handelt. Verbreitet ein Täter z.B. eine solche Abbildung, macht er sich gemäß § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar.

Risiken von künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz stellt weiterhin eine Herausforderung für die Strafverfolgungsbehörden dar. Bei den Abbildungen ist zunehmend schwerer zu unterscheiden, ob es sich um echte Kinder, künstliche generierte Abbildungen oder eine Mischform aus mit KI modifizierten echten Bildern handelt.

Für die Recherche und Auswertung der Daten müssen viele Ressourcen aufgewendet werden und es kann zu einer Überlastung der Behörden kommen, weil vermehrt kontrolliert werden muss, ob die Inhalte künstlich generiert sind oder echt. Bereits jetzt müssen Beschuldigte – je nach Bundesland – teilweise mehrere Jahre auf die Auswertung ihrer Datenträger warten. Diese Zeit wird sich zukünftig eventuell noch verlängern.

Gleichzeitig kann KI-generierte Kinderpornografie vortäuschen, dass sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen möglich seien und Kinder dies sogar begehren würden. Im Zusammenspiel mit dem einfachen Zugriff auf entsprechende Dateien könnte die Hemmschwelle durch die KI beim Nutzer sinken und den Teufelskreis weiter befeuern: Durch steigende Nutzerzahlen und steigenden Anzahl der Inhalte, steigt auch das Risiko, dass immer mehr der KI-generierten Dateien im Open-Web landen.

Chancen von künstlicher Intelligenz

Künstliche Intelligenz kann bei der Strafverfolgung aber auch helfen. Spezielle KI-Programme können große Dateien mit kinderpornografischen Filmen und Videos schneller auf strafrechtlich relevante Inhalte untersuchen und Inhalte von den Plattformen entfernen.

Auch bei der Ermittlungsarbeit wird künstliche Intelligenz genutzt. So beispielsweise bei der Polizei Lüneburg. Diese nutzt künstliche Intelligenz, um kinderpornografisches Material zu kategorisieren. Gleichzeitig entlastet KI die Mitarbeitenden psychisch, weil diese sich weniger mit den kinderpornografischen Inhalten beschäftigen müssen.

Ausblick

Festzuhalten ist, dass KI im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten erhebliche Herausforderungen, aber auch Chancen für die Strafverfolger mit sich bringt. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Deliktsfeld in Zukunft entwickelt und ob die derzeitige Gesetzeslage auch künftige technischen Entwicklungen ausreichend abdeckt.

 

Wird Ihnen eine Straftat nach § 184b StGB vorgeworfen?

Melden Sie sich noch heute bei unseren erfahrenen und auf derartige Vorwürfe spezialisierten Rechtsanwälten und vereinbaren eine kostenfreie (Online-)Erstberatung unter: https://www.hd-strafverteidigung.de/de/

Facebook
LinkedIn
X
WhatsApp
Email
Das könnte Sie auch interessieren
Justitia vor einer Regelwand

Ist „Catcalling“ bald strafbar?

Ist „Catcalling“ bald strafbar? Catcalling – hinterhergerufene Kommentare, Pfeifen oder anzügliche Gesten – gehört für viele Menschen, insbesondere Frauen und Mitglieder der LGBTQIA+-Community, zum Alltag. ...
Erfahren Sie mehr →
Beleuchtete Tastatur eines Notebooks

„Pädo-Haunter“: Eine strafrechtliche Einordnung

„Pädo-Hunter“: Eine strafrechtliche Einordnung Das Bundeskriminalamt (BKA) meldet weiterhin einen Anstieg bei Straftaten im Bereich der Sexualdelikte gegen Kinder und Jugendliche. Insbesondere die Fallzahlen zu ...
Erfahren Sie mehr →
Computer und zwei Bildschirme

Aktuelle Rechtsprechung im Bereich „inkriminierte Dateien“ (§ 184b StGB)

Aktuelle Rechtsprechung im Bereich „inkriminierte Dateien“ (§ 184b StGB) Zum 28.06.2024 senkte der Gesetzgeber die Mindeststrafen für das Delikt „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ ...
Erfahren Sie mehr →
Deutscher Bundestag

Mindeststrafe bei § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) wird (wieder) herabgesetzt

Mindeststrafe bei § 184b StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte) wird (wieder) herabgesetzt. Zum 1. Juli 2021 wurde der Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbs ...
Erfahren Sie mehr →
Schreibtisch mit kleiner Waage

Bundesgerichtshof hebt in aktueller Entscheidung Urteil des Landgerichts Lüneburg bei „Aussage-gegen-Aussage“-Fall auf

Bundesgerichtshof hebt in aktueller Entscheidung Urteil des Landgerichts Lüneburg bei „Aussage-gegen-Aussage“-Fall auf In einer aktuellen Entscheidung hebt der Bundesgerichtshof ein Urteil des Landgerichts Lüneburg in ...
Erfahren Sie mehr →
Bücher

Aussage-gegen-Aussage beim schweigenden Angeklagten

Aussage-gegen-Aussage beim schweigenden Angeklagten? Stell Dir vor, Du plädierst und niemand hört hin. Mit Sexualstrafrecht wurde ich zum ersten Mal im Referendariat konfrontiert. Natürlich gehört ...
Erfahren Sie mehr →
Nach oben scrollen